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Streit um Balkonkraftwerke

Umwelthilfe klagt gegen Vonovia 17.09.2026, 13:15 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Im Streit um den Aufbau von Mini-Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, durch Mieter hat die Deutsche Umwelthilfe eine Klage eingelegt. Die Unterlassungsklage sei beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm eingegangen, sagte ein OLG-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Die Klage richtet sich gegen den Wohnungskonzern Vonovia DE000A1ML7J1 mit Sitz in Bochum. Der WDR hatte zuvor über die Klage berichtet. Der Verband kritisiert, dass Vonovia, wie auch andere Wohnungsgesellschaften, seine Mieter eine Gestattungsvereinbarung unterschreiben lässt, bevor diese auf ihren Balkonen Solaranlagen installieren dürfen. Darin sieht die Umwelthilfe ein unzulässiges Ausbremsen und eine unzulässige Hürde.

Ablehnung nur unter strengen Bedingungen

Nach dem Gesetz müssen Mieter zwar eine Erlaubnis des Vermieters einholen und die Anlage bei der Bundesnetzagentur in ein Register eintragen. Vermieter dürfen die Erlaubnis nach einer Gesetzesänderung aber nur ablehnen, wenn sie konkrete oder schwerwiegende Nachteile vorbringen können. Ästhetische Vorbehalte oder die pure Ablehnung von Sonnenenergie zählen nicht.

Die Politik wollte damit ein Signal setzen, um auch in Mietwohnungen die Energiewende zu fördern. Die Energie einer Photovoltaikanlage kann der Mieter über eine übliche Steckdose in den eigenen Stromkreislauf der Wohnung einspeisen und damit die Stromkosten senken.

Wann über die Klage verhandelt wird, ist noch Angaben des Gerichtssprechers noch offen.

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