Anzeige
+++Hot Stock!: Das 123-Mio.-C$-Unternehmen, das ein institutionelles M&A-Vorgehen umsetzt+++
Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige
Streit um dm-Versandapotheke

Geht um ganzes Geschäftsmodell 23.09.2026, 13:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Amazon 223,28 EUR +0,22 % Baader Bank

Das Landgericht Karlsruhe prüft, ob die Drogeriemarktkette dm ihre Online-Apotheke weiter betreiben darf. "Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell", machte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche deutlich. Nicht nur um einen Werbeauftritt.

Im Kern steht die Frage, ob der Internetauftritt von dm und der vor nicht mal einem Jahr gegründeten Versandapotheke dm-med getrennt genug sind. "Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert", sagte Wesche. Ein Urteil will das Gericht am 9. Dezember sprechen. Das Verfahren dürfte durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen.

Wettbewerbszentrale fordert Unterlassung

Das Karlsruher Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen. Dafür hat es eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

Kunden in Gefahr oder kundig genug?

Vor Gericht argumentierte ein Anwalt der Wettbewerbszentrale unter anderem: "Arzneimittel sind eine besondere Ware." Nehme man nicht benötigte Präparate oder dosiere falsch, drohten Gesundheitsschäden. Ferner bräuchten Verbraucher eine Auswahl. Auch Richter Wesche hatte betont, dass Kunden über die dm-Homepage - anders als etwa auf Plattformen wie Amazon US0231351067 - nur auf diese eine Online-Apotheke dm-med geleitet würden.

Die dm-Anwälte hingegen betonten, dass die Gesundheit dadurch nicht stärker gefährdet werde als bei einer größeren Auswahl. Zudem sei der Versandhandel bei Apotheken seit rund 20 Jahren erlaubt, ohne dass dies Probleme zur Folge gehabt habe. Darüber hinaus brauche man mehrere Klicks, um auf die Unterseite von dm-med zu kommen, es gebe etwa separate Warenkörbe und Rechnungen. Die Menschen nutzten das Internet heute so kundig, um das zu verstehen, sagte einer der Anwälte. "Wir reden über das Jahr 2026."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,07
Hebel: 20,86
mit starkem Hebel
Ask: 3,64
Hebel: 6,05
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GN1AZY GW4ECD. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer