Portfolio Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittländer vorerst 29.09.2026, 22:10 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump darf nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vorerst weiterhin Migranten in sogenannte Drittstaaten abschieben. Der Supreme Court gab einem Antrag der Regierung statt, wodurch das Urteil einer Vorinstanz temporär außer Kraft gesetzt wird. Das oberste US-Gericht setzte für Dezember eine mündliche Verhandlung an, in dem die Argumente beider Seiten angehört und dann ein endgültiges Urteil gefällt werden soll.

Im Kern geht es bei dem Prozess um die Frage, ob Einwanderer in ein Land abgeschoben werden dürfen, das nicht ihr Heimatland ist, ohne vorher Einwände dagegen vorbringen zu können. Die Abschiebung in Drittländer ist für die US-Regierung ein Weg, unkooperative Heimatstaaten zu umgehen. Die Trump-Regierung schloss dafür Abkommen mit mehreren Aufnahmestaaten, vor allem in Afrika und Lateinamerika. Frühere Abschiebeflüge in Nicht-Heimatländer gingen unter anderem in den Südsudan. Zuständig dafür ist das US-Heimatschutzministerium.

Nach Schätzungen des unparteiischen Migration Policy Institute wurden zwischen dem 20. Januar und 31. Dezember 2025 rund 15.000 Menschen in Drittländer abgeschoben, der überwiegende Anteil von ihnen nach Mexiko. Insgesamt sei dies ein "verschwindend geringer Anteil" der jährlichen Abschiebungen, die die US-Regierung mit einer Million beziffert.

Im Februar ordnete ein Bundesrichter allerdings den Stopp der Praxis an. Er untersagte die Abschiebungen in Drittstaaten zwar nicht per se. Allerdings müssten die Einwanderer die Chance haben, gegen das Abschiebeziel Einwände zu erheben. Nur so könne gewährleistet werden, dass ihnen dort weder Folter noch Verfolgung drohten.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:01 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:39 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:25 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:24 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer