Anzeige
+++Antimon wieder im Fokus: ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt ATMY erreicht Allzeithoch – Verteidigungsnachfrage treibt den Markt+++

Tesla erhöht Gehälter in Grünheide um vier Prozent 02.12.2025, 16:27 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Tesla 321,03 EUR +0,11 % Lang & Schwarz

GRÜNHEIDE (dpa-AFX) - Der US-Autobauer Tesla erhöht die Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sogenannten Gigafactory in Grünheide um vier Prozent. Wie das Unternehmen mitteilte, gilt die Erhöhung rückwirkend seit dem 1. Dezember.

"Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir diese Anpassung eigenständig und ohne gewerkschaftlichen Einfluss umgesetzt. Sie basiert wie auch in den vergangenen Jahren auf unserem Versprechen an unsere Mitarbeitenden, die Gehälter regelmäßig zu überprüfen", sagte Personalchef Erik Demmler einer Mitteilung zufolge.

Die IG Metall fordert weiterhin die Einführung eines Tarifvertrags bei Tesla. "Die Lohnerhöhung bei Tesla ist absolut berechtigt und auch notwendig, das haben sich die Beschäftigten verdient", sagte Jan Otto, Bezirksleiter der Gewerkschaft für Berlin, Brandenburg und Sachsen. "Allerdings bleibt die Bezahlung bei Tesla auch nach dieser Lohnerhöhung weiterhin deutlich hinter dem branchenüblichen Niveau in der Autoindustrie in Deutschland zurück."

IG Metall: Tesla-Vergleich zu Jahresentgelt irreführend

Bei Tesla gibt es bislang keinen Tarifvertrag, der Elektroautobauer wehrt sich vehement dagegen. Auch deswegen ist das Verhältnis zwischen Tesla und der Gewerkschaft IG Metall angespannt.

Laut Tesla liegt das Einstiegsjahresgehalt von Produktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern nach der Erhöhung "nun rund 6.000 Euro über dem einschlägigen tariflichen Jahresentgelt, welches für Berlin, Brandenburg und Sachsen gilt". Das seien 14,5 Prozent mehr als der Tariflohn.

Nach Ansicht der IG Metall ist dieser Vergleich irreführend. "Die Tesla-Geschäftsführung redet den Tarifvertrag schlecht, indem sie dessen niedrigste Entgeltgruppe heranzieht. In Automobilwerken sind die untersten beiden Entgeltgruppen aber gar nicht vergeben", sagte Bezirksleiter Otto. "Wenn man noch die längeren Arbeitszeiten bei Tesla berücksichtigt, liegt der Abstand zum Tarifvertrag bei 30 bis 35 Prozent."

Die einseitige Ankündigung von Lohnerhöhungen durch eine Firmenleitung ersetze keinen Tarifvertrag, in dem weit mehr geregelt werden könne, sagte Otto. Zuletzt forderte die Gewerkschaft beispielsweise die Zahlung eines Weihnachtsgeldes von mindestens 1.500 Euro./nif/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 4,03
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VY2A6G VH0PTV. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer