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Thüringer Ex-BSW-Chefin Wolf offen für AfD-Verbotsverfahren 27.09.2026, 12:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Nach der Abspaltung von der Wagenknecht-Partei zeigt sich die frühere Thüringer BSW-Chefin Katja Wolf offen für ein AfD-Verbotsverfahren. Wenn nun erstmals eine öffentliche Experten-Anhörung durchgeführt werde, lasse sich die Befürchtung eines zu leichtfertigen Umgangs mit einem solchen Verbotsverfahren nicht länger aufrechterhalten, sagte die Vorsitzende der neuen Regionalpartei Thüringen.Gerecht der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Kerkeling bei Anhörung zum Verbotsverfahren

Am Mittwoch werden im Thüringer Landtag Juristen, Experten und Prominente im Rahmen einer Anhörung zur Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens sprechen - darunter der Entertainer Hape Kerkeling und Ex-Bundesverfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen.

"Nach Prüfung der Ergebnisse sollten sich die Landesregierung im Bundesrat und die Parteien im Bundestag dafür einsetzen, ein solches Prüfungsverfahren in die Hände der Verfassungshüter zu legen", sagte Wolf. Dies solle auch vor dem Hintergrund geschehen, "sich nicht irgendwann vorwerfen lassen zu müssen, nicht alle Mittel der wehrhaften Demokratie ausgeschöpft zu haben".

Die 50-Jährige ist in Thüringen Vize-Ministerpräsidentin und Finanzministerin im Kabinett von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Dessen Koalition war 2024 zunächst aus CDU, BSW und SPD geschmiedet worden. Wolf lag jedoch im Dauer-Clinch mit der BSW-Bundesspitze und Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt implodierte die BSW-Fraktion im Landtag und löste sich auf. In der Folge gründete Wolf mit Mitstreitern eine neue Partei und eine neue Fraktion. Thüringen.Gerecht trat damit auch in Voigts Koalition an die Stelle des BSW.

Regierungschef zurückhaltend

Als Wolf noch Thüringer BSW-Chefin war, sah sie ein AfD-Verbotsverfahren eher skeptisch. Noch im Jahr 2025 hielt sie Debatten über ein solches Verfahren für den "falschen Ansatz". Die Anhörung am Mittwoch im Parlament in Erfurt nimmt Wolf nun als Anlass für eine Kehrtwende. Zugleich betont sie: "Die Prüfung, Durchführung und Entscheidung eines Parteiverbotsverfahrens ist allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten." Auch die Frage, ob eine Gesamtpartei oder nur einzelne Landesverbände verboten werden sollten, werde allein vom Bundesverfassungsgericht entschieden.

Während sich in Thüringen SPD und Linke seit langem klar für ein AfD-Verbotsverfahren aussprechen, äußerte sich Regierungschef Voigt bislang eher zurückhaltend. Nun sagt er: "Ich finde es total wichtig, dass man im Parlament die Chance hat, Argumente auszutauschen." Es sei wichtig, "sehr sorgsam" die rechtlichen und sachlichen Argumente zu wägen. "Aber vor allen Dingen sollten wir nicht locker lassen, wenn es um die politische Auseinandersetzung geht."

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