Anzeige
++++++ Umsatz +31 %, Analysten mit Rating: KAUFEN - Aktie mit 200 % Potenzial ++++++
Portfolio Tracker
Dein Depot in Echtzeit – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
Tödliche ICE-Einsätze

US-Wähler setzen Zeichen in Minnesota 05.11.2026, 15:14 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Zahlreiche Menschen im US-Bundesstaat Minnesota haben Berichten zufolge am Tag der Kongresswahlen Aufkleber mit der Aufschrift "I voted" ("ich habe gewählt") an den Gedenkstätten für Renee Good und Alex Pretti angebracht. US-Medien veröffentlichten Fotos der bunt beklebten Erinnerungsorte für die beiden US-Bürger, die im Januar in Minneapolis bei Einsätzen der Einwanderungsbehörde ICE erschossen worden waren.

"Wir können nicht ändern, was geschehen ist, aber wir werden weiterkämpfen", sagte eine Frau an der Gedenkstätte von Pretti dem Lokalsender Kare 11. Sie habe den Sticker hinterlassen, "weil Alex nicht wählen durfte", sagte die Frau unter Tränen, "und weil es wirklich wichtig ist, dass wir unseren Stimmen Gehör verschaffen können".

An einem Denkmal für die getötete Good sagte eine Frau dem Sender: "Ich möchte glauben, dass ihr Leben nicht umsonst war, dass sie zumindest zu einem Ankerpunkt geworden ist, der die Menschen mobilisiert und uns dazu bewegt hat, wählen zu gehen."

Gouverneur Walz: "Wir haben nicht vergessen"

Er habe bei den Gedenkstätten für Good und Pretti Halt gemacht, schrieb auch Minnesotas demokratischer Gouverneur Tim Walz auf der Plattform X. Er sei beeindruckt gewesen, wie viele Menschen dort ihre Anteilnahme bekundet und einen Sticker hinterlassen hätten. "Wir haben nicht vergessen", schrieb Walz. Die Verantwortlichen würden bald zur Rechenschaft gezogen.

Fälle lösten landesweiten Aufschrei aus

Zur Umsetzung der rigorosen Abschiebepolitik hatte das Heimatschutzministerium der Trump-Regierung vergangenen Dezember Tausende teils bewaffnete und vermummte Einsatzkräfte in den Bundesstaat Minnesota entsandt. Anfang Januar wurde die 37-jährige Good bei einem ICE-Einsatz erschossen. Die Regierung bezeichnete das Handeln des Beamten als Notwehr - die nach dem Vorfall öffentlich gewordenen Videoaufnahmen erwecken allerdings einen anderen Eindruck.

Am 24. Januar 2026 wurde der 37-jährige Pretti bei einem weiteren Einsatz von Bundesbeamten in Minneapolis getötet. Die US-Regierung stellte die Schüsse als Selbstverteidigung dar, obwohl von ihm nach Videoaufnahmen zu urteilen augenscheinlich keine akute Bedrohung für die Einsatzkräfte ausging. Die Taten sorgten für einen landesweiten Aufschrei und erhebliche Kritik am Vorgehen der US-Regierung.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Selenskyj warnt Europäer vor russischer Aufrüstung Hauptdiskussion
2 ROUNDUP 2: Trump kündigt Ende milliardenschwerer Hilfen an Israel an Hauptdiskussion
3 AKTIEN IM FOKUS: SpaceX und Supermicro heben Tech-Laune etwas Hauptdiskussion
4 KI-Boom unter Druck: Asiens Börsen brechen ein – droht dem DAX die nächste Verkaufswelle? Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer