Das Geld flieht:
Das ist kein Gold-Boom, das ist ein Systembruch – und er hat gerade erst begonnen
Anzeige

US-Medienkonzern verklagt Google wegen KI in Suchmaschine 15.09.2025, 06:24 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Alphabet Registered (C) 263,65 EUR +0,88 % Baader Bank

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die KI-Zusammenfassungen vor weiteren Suchergebnissen bei Google haben dem Internet-Konzern die erste Klage eines großen Medienunternehmens eingehandelt. Das US-Verlagshaus Penske Media mit Titeln wie "Rolling Stone" und "Hollywood Reporter" wirft Google vor, mit der Funktion ein Monopol bei der Websuche zu missbrauchen. Google wies den Vorwurf zurück.

Klage: Nutzer müssen nicht mehr auf die Websites

Penske Media verweist in der Klage darauf, dass die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellten Zusammenfassungen oft schon die Anfrage der Nutzer beantworteten. Deshalb suchten sie oft nicht mehr die Websites auf, von der die Informationen stammten. Medien, die ihre Inhalte kostenlos anbieten, seien darauf aber angewiesen, um sich über Werbung zu finanzieren. Google wolle nun selbst zum Ziel für die Nutzer werden, statt eine Drehscheibe auf dem Weg zu anderen Websites zu sein, betonte die Medienfirma.

Dies sei Penske Media zufolge nur möglich, weil Google ein Monopol bei der Websuche habe. Deshalb müssten Website-Betreiber akzeptieren, dass der Internet-Konzern beim Erfassen des Netzes für die Suchmaschine sich auch das Recht vorbehält, die Inhalte der Seiten für seine KI zu nutzen. Das sei ein Verstoß gegen US-Wettbewerbsrecht. Penske Media zog vor das Gericht in Washington, das vergangenes Jahr das Google-Monopol bei der Websuche festgestellt hatte.

Google: KI-Überblicke sind hilfreicher

Ein Google-Sprecher konterte, Nutzer fänden die Websuche mit KI-Zusammenfassungen hilfreicher und nutzten sie mehr. Das schaffe auch neue Gelegenheiten, Inhalte im Netz zu entdecken. Google leite täglich "Milliarden Klicks" an andere Websites weiter - und mit den KI-Überblicken werde deren Kreis vielfältiger.

Der Internet-Konzern steht im Visier neuer Rivalen, die Nutzern versprechen, mit Hilfe Künstlicher Intelligenz direkte Antworten statt Links zu Informationen auf anderen Websites zu liefern. Google weitete den Einsatz von KI-Zusammenfassungen seit dem vergangenen Jahr immer mehr aus. Bisher wächst das Geschäft des Internet-Konzerns trotz der neuen Rivalen rasant./so/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,42
Hebel: 19
mit starkem Hebel
Ask: 6,53
Hebel: 4
mit kleinem Hebel
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UQ50LB UQ1F6R. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer