Anzeige
++++++ Abseits von IBM und Google: Dieser Nasdaq-Player nimmt den Quantenmarkt ins Visier ++++++

Vereidigung der neuen Minister für 9. September geplant 27.07.2026, 14:11 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Bundesregierung sieht die Vereidigung der neuen Minister im Bundestag erst im September als rechtlich unproblematisch an. "Wir halten es für zulässig", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Nach seinen Worten sollen an diesem Mittwoch die neuen Kabinettsmitglieder ihre Ernennungs- und die scheidenden ihre Entlassungsurkunden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhalten.

Die Vereidigung sei dann in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause vorgesehen, wahrscheinlich am 9. September. Diese Entscheidung habe auch "ganz einfache Kostengründe", sagte Merz. "Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen."

Betroffen sind der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der Bundesgesundheitsminister wird. Die bisherige Ministerin Nina Warken wiederum wechselt als Kanzleramtschefin in die Regierungszentrale.

Das Grundgesetz legt in Artikel 64 fest, dass Bundesminister "bei der Amtsübernahme" den Eid vor dem Bundestag leisten müssen. Der ehemalige Chefjurist des Bundespräsidialamts, Stefan Ulrich Pieper, sagte der "Rheinischen Post", der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat. "Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber."

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Exklusiv für BörsenNEWS.de User

Sichern Sie sich bis zum 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten Sie einen Anteil Ihrer Lieblingsaktie im Wert von 50 Euro.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer