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Vergesellschaftung verbieten? Regierung noch in Abstimmung 19.10.2026, 06:31 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

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Die Pläne der schwarz-roten Koalition, die Verstaatlichung von Mietwohnungen zu verbieten, befinden sich noch in der Abstimmung der Bundesregierung. Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Vorhaben liegt demnach in der Co-Federführung des Hauses von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und den beiden SPD-geführten Justiz- und Bauministerien. Das Innenministerium habe dabei eine sogenannte technische Federführung inne, erläuterte der Sprecher.

Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das geht aus einem gemeinsamen Sondierungspapier vom Wochenende hervor. Betroffen sein sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Konzerne dabei behalten.

Beschluss aus Juli: Koalition will Vergesellschaftung verhindern

Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, dass sie eine solche Verstaatlichung verhindern will. Vor allem die Union befürchtet durch die rot-grün-roten Pläne einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.

Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. In der politischen Debatte ist oft von "Enteignung" die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.

Kann der Bund die Pläne verbieten?

Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte womöglich als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.

Insofern müsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum. Entsprechende Bedenken äußerten zumindest mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben.

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