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Vermittlungsausschuss einig bei Gesetz über Schuldnerberatung 23.09.2026, 22:42 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Schuldnerberatungsstellen sollen für ihre Beratung Entgelte erheben können, allerdings in einem begrenzten Rahmen. Das schlägt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in einer am Mittwochabend erzielten Einigung vor. Die Entgelte dürfen demnach "keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen", heißt es in dem Kompromiss. Auch müssten Verbraucherinnen und Verbraucher vorab darüber informiert werden, mit welchen Kosten sie für die Beratung rechnen müssen.

Bundestag und Bundesrat können nun am Freitag entscheiden, ob sie dem Vorschlag zunehmen. Stimmen sie der Einigung zu, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten. Mit dem Entwurf sollen auch Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden.

Die Länderkammer hatte das Gesetz zum Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Schuldnerberatungsdiensten im Mai gestoppt, die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an.

Die ursprünglichen Gesetzespläne sollten die Länder verpflichten, ein flächendeckendes Netz für eine in der Regel kostenlose Schuldnerberatung sicherzustellen. Die Länder befürchteten unkalkulierbare Kosten und forderten bei Mehrbelastungen Ausgleich vom Bund.

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