Anzeige
++++++ Abseits von IBM und Google: Dieser Nasdaq-Player nimmt den Quantenmarkt ins Visier ++++++

Versicherte zahlen für Rollatoren und Hörgeräte 159 Euro 27.07.2026, 12:56 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Mehrkosten, die Krankenversicherte für Rollatoren, Hörgerät und andere Hilfsmittel aus eigener Tasche zahlen, sind im vergangenen Jahr im Schnitt um jeweils 10 auf 159 Euro gestiegen. Laut einem Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen bezogen die Versicherten 78 Prozent der Hilfsmittel mehrkostenfrei. Dies liege im Trend der vergangenen Jahre. Wer einen Rollator, ein Hörgerät oder Schuheinlagen benötigt, muss den Eigenanteil zahlen.

2025 seien für knapp 32 Millionen Hilfsmittelversorgungen rund 12,1 Milliarden Euro ausgegeben worden. 2024 waren es 11,5 Milliarden. Sieben Millionen Mal haben Versicherte aus eigener Tasche zugezahlt, insgesamt mehr als 1,1 Milliarden Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, was als medizinisch notwendig gilt. Aus ihrer Sicht sind es "Gründe der Ästhetik oder des Komforts", weshalb Versicherte zusätzliche Kosten haben können. Versicherte müssen mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro am Hilfsmittel zuzahlen. Kostet ein Hilfsmittel weniger als 7,50 Euro, muss nur der tatsächliche Preis gezahlt werden.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Exklusiv für BörsenNEWS.de User

Sichern Sie sich bis zum 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten Sie einen Anteil Ihrer Lieblingsaktie im Wert von 50 Euro.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer