WDH 2/US-Geschworene

Musk schädigte Twitter-Aktionäre bewusst 23.03.2026, 15:16 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Tesla 320,53 EUR +0,50 % Lang & Schwarz

(Wiederholung der am 21.3.26 gesendeten und am 23.3.26 wiederholten Meldung. Im zweiten Absatz, erster Satz wurde korrigiert, dass Musk die Übernahme von Twitter im April 2022 vereinbart hatte (statt: 2025).)

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Tech-Milliardär Elon Musk hat in einem Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Schluss, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte. Da das den Aktienkurs drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil - er könnte dagegen in höherer Instanz in Berufung gehen.

Der Tech-Milliardär hatte im April 2022 mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben - und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung und am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.

Musk könnte Entschädigung leicht stemmen

Aktionäre von Twitter zogen bereits Anfang Oktober 2022 vor Gericht und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den jeweiligen Betrag, um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll festgelegt werden, wie viel Wiedergutmachung Musk damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten hunderte Millionen oder auch einige Milliarden US-Dollar werden. Sein Vermögen, das größtenteils aus Aktien des Elektroauto-Herstellers Tesla US88160R1014 und der Weltraumfirma SpaceX besteht, wird vom Finanzdienst Bloomberg aktuell auf gut 640 Milliarden Dollar geschätzt. Eine Zahlung an die Twitter-Aktionäre dürfte für den reichsten Menschen der Welt damit finanziell leicht zu verkraften sein.

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 0,00
Hebel: 20
mit starkem Hebel
Ask: 6,21
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW56EQ GV5E2A. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer