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Klage gegen Lidl-App abgewiesen - Gericht nicht zuständig 29.09.2026, 14:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(Grundsätzlich ist das Oberlandesgericht für Verbraucherfragen zuständig. Die Verbraucherschützer beziehen sich aber auf die Verletzung eines Gesetzes, das nicht primär auf den Verbraucherschutz ausgelegt ist. Der Richter hält daher in diesem Fall das Landgericht für zuständig. Der Satz im 4. Absatz wurde nun angepasst und lautet: "Er hält das Landgericht in dieser Sache für verantwortlich.")

BRANDENBURG AN DER HAVEL (dpa-AFX) - Im Prozess um Rabatte auf der App des Lebensmittelhändlers Lidl hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel die Klage abgewiesen. "Wir sind sachlich nicht zuständig", sagte der Richter bei der Begründung der Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskriminierung und hatte deshalb gegen den Discounter Lidl und dessen "Lidl Plus"-App geklagt.

Ungerechte Preisrabatte?

Der Kläger hatte vom Unternehmen Lidl verlangt, die Rabattierung über die App zu unterbinden, führte der Richter aus. Die Rabatte verstießen aus Sicht der Verbraucherschützer gegen Gebot der Gleichbehandlung und diskriminierten ältere, behinderte oder jüngere Menschen.

Das Oberlandesgericht ist grundsätzlich für Verbraucherschutzfragen zuständig. Bei ihrer Klage bezogen sich die Verbraucherschützer jedoch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dabei geht es um die Benachteiligung "bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse".

Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechende Gesetzespassage nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet sei. Die Sache gehöre deshalb in erster Instanz nicht vor das Oberlandesgericht, sagte der Richter. Er hält das Landgericht in dieser Sache für verantwortlich.

Ähnliche Klagen

Die Verbraucherschützer gingen zuletzt in ähnlichen Verfahren auch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden jedoch unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Die Urteile sind bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zugelassen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen. Ein Verhandlungstermin steht bislang nicht fest.

Lidl begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Bei der Weiterentwicklung der App legen wir großen Wert auf eine einfache und intuitive Bedienbarkeit, um die Nutzung für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen so zugänglich wie möglich zu gestalten", schrieb ein Sprecher des Unternehmens.

Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten vielfach exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten. So können sie das Kaufverhalten besser analysieren, die Zielgruppen gezielter ansprechen und möglicherweise auch Kaufentscheidungen beeinflussen. Händler wie Lidl und Rewe kennen ihre Kunden aus Sicht von Branchenexperten deshalb besser.

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