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Winterzeit, Vorsorge, Bahnhöfe - was sich im Oktober ändert 15.09.2026, 05:36 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Die Sommerzeit endet schon wieder und das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt - ein Blick auf die Neuerungen im Oktober.

Alkoholverbot an allen Bahnhöfen

Mit einem Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen will die Deutsche Bahn die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie die Sauberkeit verbessern. Bis zum 15. Oktober soll das Verbot schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Das Konsumverbot gilt dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige. Bei Verstößen soll ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall soll es ein Hausverbot geben.

Umstellung auf die Winterzeit

Die Winterzeit startet - und wir bekommen wieder eine Stunde dazu: Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Heckenschnitt wieder erlaubt

Hecken und Büsche im heimischen Garten sind über den Sommer mal wieder kräftig gewachsen? Ab dem 1. Oktober dürfen diese wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient.

Zentrales Vorsorgeregister

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können so Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte nachschauen, welche Dokumente vorliegen und diese unmittelbar einsehen. Zuvor konnten sie nur nachschauen, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload der Dokumente erfolgt nicht durch die Betroffenen, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer - das sind etwas Notare oder Rechtsanwälte.

Weniger Ewigkeitschemikalien in Kleidung und Kosmetik

Ob Regenjacke, Pizzakarton oder Hautpflegemittel: PFAS - das sind oberflächen- und hitzebeständige Chemikalien - begegnen Verbrauchern im Alltag an vielen Stellen. Sie sind besonders langlebig und bauen sich in der Umwelt kaum ab. Einige dieser "Ewigkeitschemikalien" stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab dem 10. Oktober gelten für eine bestimmte PFAS-Untergruppe deshalb neue EU-Regeln. So dürfen einige Produkte PFAS künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.

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