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Wirecard

Verteidigung blitzt mit Aussetzung ab 08.10.2026, 15:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Im Münchner Wirecard-Prozess haben die Richter die Aussetzung des seit bald vier Jahren laufenden Mammutprozesses abgelehnt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts München I. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet. Die Kammer peilt den November für die Plädoyers mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigern an, wie der Vorsitzende Richter Markus Födisch am 285. Prozesstag deutlich machte.

Die Richter wollen den Prozess nicht entgleisen lassen

Die den Anwältinnen des seit Juli 2020 in Untersuchungshaft sitzenden früheren Vorstandschefs Markus Braun hatten die Aussetzung des Verfahrens gefordert. Dies hätte keine bloße Unterbrechung bedeutet, sondern den kompletten Neustart der Hauptverhandlung zu einem unbekannten Zeitpunkt in der Zukunft. Dass die Kammer das Verfahren um den größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte kurz vor Schluss noch aussetzen würde, galt daher von vornherein als äußerst unwahrscheinlich.

Gewünschte Zeugin bereits einmal ergebnislos geladen

Die Verteidigung wollte den Ausgang eines separaten Betrugsverfahrens gegen eine frühere Wirecard-Managerin abwarten, die eine wichtige Rolle in dem 2020 aufgedeckten Milliardenbetrug bei dem Unternehmen gespielt haben soll. Die Kammer hält das jedoch nicht für notwendig - die Frau war bereits im Frühjahr einmal geladen und hatte die Aussage verweigert.

Der einstige Dax DE0008469008-Konzern war im Juni 2020 kollabiert, weil in der Bilanz verbuchte Guthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Laut Anklage erdichteten Braun und Komplizen über Jahre nicht vorhandene Umsätze, um die kreditgebenden Banken zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro. Braun bestreitet seit Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe.

Frist für die Verteidiger geplant - danach Plädoyers und Urteil

Noch können die Verteidiger des österreichischen Managers und seiner beiden Mitangeklagten neue Beweisanträge stellen und die Ladung weiterer Zeugen fordern. Das Urteil rückt jedoch näher. Der Vorsitzende Richter Födisch will im Laufe der kommenden beiden Wochen eine Frist verkünden, bis zu der die Anwälte noch Beweisanträge stellen können. Diese Frist wird jedoch nur wenige Wochen bemessen sein, wie Födisch in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gemacht hat. Dem Ende der Beweisaufnahme werden dann Strafanträge, letzte Worte der Angeklagten und Urteil folgen.

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