Ärger um EU-Verpackungsregeln - Grüner will Bußgeld-Verzicht 05.09.2026, 03:01 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

In der Diskussion um die neuen EU-Vorschriften für Verpackungen fordert Europaabgeordneter Erik Marquardt (Grüne) eine Klarstellung, ab wann Bußgelder drohen. «Es bräuchte eine gemeinsame Erklärung auf europäischer Ebene, dass bis Februar kein Staat bei Verstößen Sanktionen verhängt», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dafür müsse sich die Bundesregierung einsetzen - und außerdem deutlich machen, dass Deutschland dies selbst bereits so entschieden hat. 

«Die langfristigen Ziele der Verpackungsverordnung - weniger Verpackungsmüll, Recycling-Systeme, Pfandsysteme in ganz Europa und so weiter - sind richtig», sagte Marquardt. «Aber sie müssen auch praktisch umsetzbar sein, ohne Unternehmen mit Bürokratie zu überfordern.» Die Zeit bis Februar solle genutzt werden, um praktikable Regelungen zu finden. «Die aktuelle Bürokratie in der Verordnung ist für kleine Unternehmen Gift und Mist. Das muss sich ändern.» 

Im deutschen Gesetz ist festgehalten, dass bis 12. Februar 2027 keine Geldbußen verhängt werden, selbst wenn Unternehmen gegen die neuen Vorgaben verstoßen sollten. Unternehmen haben dadurch einige Monate Zeit für die Umstellung. 

Händler wollen Versand einstellen

Die Regeln gelten in der EU seit 12. August. Wer Waren in mehrere Mitgliedsländer verkaufen will, muss sich dort jeweils einzeln registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Mehrere kleine Händlerinnen und Händler machten in den sozialen Netzwerken ihrem Ärger darüber Luft und kündigten an, künftig in weniger Länder zu versenden. 

Die EU-Kommission hatte schon im Dezember - und damit bevor die Verordnung angewandt wurde - vorgeschlagen, für europäische Hersteller die Verpflichtung auszusetzen, Bevollmächtigte zu benennen. Dafür ist aber noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten nötig. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte im August mitgeteilt, sie hoffe, dass es keine weitere Verzögerung gebe. Bis dahin sollten die nationalen Behörden auf Sanktionen gegen Unternehmen verzichten.

© dpa-infocom, dpa:260905-930-636516/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer