Anzeige
+++Kupfer-Junior startet Bohrung: Ramp Metals stieg von 0,15 auf 1,80 CAD – zieht dieser Nachbar jetzt nach? Ramp Metals stieg von 0,15 auf 1,80 CAD – zieht dieser Nachbar jetzt nach?+++

Bundestag beschließt Reform für schnellere Auftragsvergabe 23.04.2026, 08:54 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Milliardenausgaben des Staates sollen schneller in die Modernisierung der Infrastruktur fließen. Auch andere öffentliche Aufträge sollen beschleunigt werden. Dazu hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition aus CDU, CSU und SPD eine Reform von Vergabeverfahren beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Enormer Hebel

Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz sagte, das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand liege pro Jahr im dreistelligen Milliardenbereich. Dies sei ein enormer Hebel für Wachstum und Beschäftigung. «Wir wollen und wir brauchen die Beschleunigung der Vergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu Investitionen werden.» SPD-Fraktionsvize Armand Zorn sagte, die Koalition verkürze Fristen, verringere formale Hürden, erweitere Spielräume für vereinfachte Vergaben und stärke die digitale Abwicklung. «Kurz gesagt: Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen.»

Höhere Schwelle für Direktaufträge 

Ein Kern der Reform sind Änderungen bei der Direktvergabe öffentlicher Aufträge. Bisher war eine Direktvergabe öffentlicher Aufträge nur bis zu einem Wert von 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen und 3.000 Euro für Bauaufträge möglich - künftig soll diese Grenze für Aufträge des Bundes auf 50.000 Euro angehoben werden. Das soll die Auftragsvergabe beschleunigen.

Die Linke-Politikerin Janine Wissler kritisierte, der Verzicht auf Ausschreibungen bei vielen Aufträgen öffne «Vetternwirtschaft» Tür und Tor. Sie warnte außerdem vor Lohndumping. Der AfD-Abgeordnete Enrico Komning kritisierte, die Koalition halte zwar formal am Grundsatz der Losvergabe fest. In der Praxis aber öffne sie Tür und Tor für die Gesamtvergabe. «Die Folge ist: Großaufträge gehen an Großkonzerne.» Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen blieben außen vor. 

Vor einem Jahr hatte der Bundestag ein Schuldenpaket in Rekordausmaß beschlossen: 500 Milliarden Euro sollen in den kommenden Jahren zusätzlich in Infrastruktur und Klimaschutz fließen. Allerdings gibt es Kritik daran, dass die Regierung mit dem Geld Haushaltslöcher stopft oder teure «Wahlgeschenke» wie die Ausweitung der Mütterrente finanziere.

Kritik an Klimavorgaben

In einem mit Stimmen der Koalition beschlossenen Entschließungsantrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, verbindliche Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen festzulegen. Dabei seien insbesondere verbindliche Mindeststandards für die Verwendung emissionsarm hergestellter Grundstoffe, namentlich Stahl und Zement, zu definieren.

Ingbert Liebing, Chef des Verbands kommunaler Unternehmen, sagte, dass der Bundestag bereits vor Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klimavorgaben der öffentlichen Beschaffung festlegen wolle, sei absolut unverständlich. Wenn es für bestimmte Komponenten kaum grüne Produkte gebe, werde die Beschaffung teurer. Zudem drohe der Wettbewerb verzerrt zu werden. «Denn private Energiekonzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen, während Stadtwerke teurer und langsamer beschaffen müssten.»

© dpa-infocom, dpa:260423-930-982418/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer