Kassenchef warnt vor überfüllten Hausarztpraxen 03.07.2026, 01:31 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt vor negativen Effekten der Koalitionspläne für weniger Krankheitsausfälle im Job. «Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen», sagte Vorstandschef Andreas Storm der Deutschen Presse-Agentur. «In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohen überfüllte Hausarztpraxen.» Über die Ausgestaltung wird auch schon diskutiert.

Vizekanzler Lars Klingbeil rechtfertigte die vorgesehenen Verschärfungen als Kompromiss in der Koalition, strebt aber praktikable Lösungen bei der Umsetzung an. «Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde», sagte der SPD-Chef bei RTL/ntv. Kanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner»: «Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben», sagte er ohne weitere Erläuterung. 

Heftige Proteste gegen Koalitions-Pläne

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten vereinbart, die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch abzuschaffen. Zudem soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden. Bisher ist es am vierten Tag vorgeschrieben. Gegen die Pläne gibt es Proteste - auch, weil mehr Kranke künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten. Merz machte deutlich, dass in Unternehmen abweichende Regeln getroffen werden können. 

Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse. «Ich will auch nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppen. Ich will auch, dass die Ärzte vernünftig ihren Job machen können.» Es komme jetzt auf die Gesetzgebung an.

Telefon-Krankschreibungen mit kleinem Anteil

Warken verteidigte das Aus telefonischer Krankschreibungen. «Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunde mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sind und verstärkt genutzt werden», sagte sie der «Rheinischen Post». Hier solle eine Regelung geschaffen werden, «die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen».

Kassen und Ärzteverbände weisen bereits seit längerem darauf hin, dass Krankschreibungen per Telefon sich bewährt hätten. Nach einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse auf Basis von Abrechnungsdaten von 2020 bis 2023 hatten telefonische Krankschreibungen einen Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es hätten sich keinerlei Hinweise gefunden, dass sie maßgebliche Treiberin des höheren Krankenstandes seien.

Teilkrankschreibungen geplant

Nach früheren Angaben der Techniker Krankenkasse machen kurzzeitige Erkrankungen wie Erkältungen, die mit einer telefonischen Krankschreibung festgestellt werden können, im Vergleich zu Langzeiterkrankungen einen wesentlich geringeren Anteil an den gesamten Fehltagen aus.

DAK-Chef Storm sagte: «Um den hohen Krankenstand wirksam reduzieren zu können, sollten wir das Potenzial der Teilkrankschreibung nutzen.» Erfahrungen aus skandinavischen Ländern zeigten, dass mehr Flexibilität Beschäftigte im Arbeitsprozess halten könne. Mit der stufenweisen Wiedereingliederung gebe es schon ein Instrument, das sich in diese Richtung weiterentwickeln lasse.

Ministerin Warken plant bereits eine Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten - und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.

© dpa-infocom, dpa:260703-930-325591/1

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