Ministerium

Neue Spritpreisregel startet am 1. April 30.03.2026, 05:31 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die neue Preisregel für Tankstellen soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums am 1. April in Kraft treten. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist für den 31. März geplant, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.

Die Regel ist Teil des sogenannten Kraftstoffmaßnahmenpakets, das in kurzer Zeit von Bundesregierung und Parlament beschlossen wurde. Am Freitag setzte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift unter das Gesetz. Damit wäre die neue Regel bereits kurz danach in Kraft getreten.

«Die beteiligten Akteure haben uns gebeten, für eine reibungslose Umsetzung auf ein Inkrafttreten zum 1. April hinzuwirken», begründete der Ministeriumssprecher die Verzögerung. «In Absprache mit dem Bundesamt für Justiz ist dementsprechend eine Veröffentlichung für den 31. März geplant.»

Mit der neuen Regel dürfen Tankstellen ihre Preise künftig nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar um 12.00 Uhr. Ziel ist es, stärkere Preisschwankungen zu begrenzen und für mehr Transparenz zu sorgen. Preissenkungen kann es dagegen auch weiterhin jederzeit geben. Vorbild ist eine ähnliche Regel in Österreich. Wegen des Iran-Kriegs waren die Preise für Diesel und Super kräftig in die Höhe geschossen.

© dpa-infocom, dpa:260330-930-883977/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer