Möbliert Wohnen auf Zeit

Anteil laut Ifo unter ein Prozent 13.04.2026, 11:26 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung schätzt den Anteil der auf Zeit vermieteten möblierten Wohnungen am gesamten deutschen Mietmarkt auf höchstens 0,8 Prozent. Wie aus Berechnungen des Münchner Instituts hervorgeht, wuchs dieses spezielle Marktsegment, das Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) künftig stärker regulieren will, in den größten deutschen Städten zwischen 2012 und 2016 etwas stärker als der gesamte Mietmarkt. In den Jahren darauf habe es sich dagegen ungefähr parallel zum Mietmarkt insgesamt entwickelt, heißt es in einem Forschungsbericht des Instituts. 

Beim Wohnen auf Zeit werden in der Regel möblierte Wohnungen für mehrere Monate oder ein Jahr vermietet. Diese Praxis nimmt in Berlin nach Beobachtungen von Mieterverbänden und anderen Fachleuten immer mehr zu, weil Vermieter damit die Mietpreisbremse und andere Regeln umgehen und höhere Profite als bei regulärer Vermietung einfahren können.

In der Ifo-Untersuchung betonen die vier Autoren nun, die Bedeutung der möblierten Vermietung auf Zeit werde häufig überschätzt, «weil Wohnungen, die zeitlich begrenzt vermietet werden, häufiger inseriert werden als dauerhaft mietbare Wohnungen». Außerdem sei, anders als bei Wohnraum zur langfristigen Vermietung, die häufig ohne Inserat vermietet würden, davon auszugehen, dass der Offline-Markt in diesem speziellen Segment gering sei. 

Stärkster Anstieg in Berlin

Eine Ausweichreaktion von Vermietenden auf die Aktivierung der Mietpreisbremse lasse sich aus dem Anstieg der Zahl der befristet vermieteten möblierten Wohnungen nicht ablesen, da die Entwicklung in einzelnen Großstädten unterschiedlich verlaufen sei, heißt es in dem Papier. Während in Hamburg und München zwischen 2012 und 2025 ein leichtes Wachstum in diesem Segment zu beobachten gewesen sei, blieb das Angebot in Köln ungefähr konstant. In Berlin stieg es dagegen deutlich an und wuchs in diesem Zeitraum den Angaben zufolge auch stärker als das Mietangebot insgesamt.

Wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Verstößt ein Vermieter gegen diese Regelung, kann der Mieter eine Reduzierung der Miethöhe fordern. Die Landesregierungen können Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. 

Koalition plant Mietrechtsreform 

Hubigs Reformpläne, über die das Kabinett noch nicht entschieden hat, sehen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch eine zeitliche Höchstgrenze von sechs Monaten vor. Außerdem soll der Möblierungszuschlag künftig als angemessen gelten, wenn er bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt.

Der Forschungsbericht mit dem Titel «Ökonomische Einordnung flexibler Wohnformen» war erstellt worden im Auftrag des Berliner Unternehmens Wunderflats, das möblierte Wohnungen für wenige Monate vermittelt. Das ifo-Institut hat als Teil seiner Untersuchung auch Daten von Anbietern ausgewertet, die ihre Wohnungen über Wunderflats vermieten. Sie nannten als Gründe für die befristete Vermietung am häufigsten die Vermeidung von mit dauerhaften Mietverhältnissen verbundenen Risiken sowie Flexibilität für den Eigenbedarf.

© dpa-infocom, dpa:260413-930-938579/1

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