Portfolio-Tracker
Alle Depots an einem Ort. Dein Gesamtvermögen immer im Blick, tiefgründige Renditeanalysen und Dividendenplaner.
Anzeige

Neue Qualitätspyramide für deutsche Weine 12.09.2026, 01:32 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Mit dem Jahrgang 2026 ist in Deutschland eine neue Qualitätspyramide Pflicht. «Die neue Qualitätseinteilung wurde bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer Weinrechtsänderung beschlossen, bis zum 2025er-Jahrgang galt jedoch noch eine Übergangsfrist», sagt der Sprecher des Deutschen Weininstituts (DWI), Ernst Büscher. Was sich jetzt ändert: 

Was g.g.A. und g.U. bedeutet 

Die neue Qualitätspyramide basiert auf dem gleichen Prinzip wie in romanischen Ländern. Für die Qualität ist die Herkunft der Trauben entscheidend. «Dabei gilt der Grundsatz: Je enger die Herkunft, desto höher die zu erwartende Qualität», erläutert Büscher. 

Die Herkunft bezieht sich einmal auf die 26 gesetzlich definierten Landweingebiete. Sie gelten als «Region mit geschützten geografischen Angaben» (g.g.A.). 

Zum anderen geht es um die Qualitätswein-Anbaugebiete. Sie haben den qualitativ höheren Status g.U. für «geschützte Ursprungsbezeichnung». Sie müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete kommen. 

Vierstufige Pyramide 

Innerhalb der g.U.-Weine gibt es eine vierstufige Pyramide. Auch dabei geht es um die Herkunft. 

  • Die Basis bilden Weine, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet stammen können. 
  • Auf der nächsten Stufe stehen die «Regionenweine», etwa aus einem definierten Bereich eines Anbaugebiets wie dem Kaiserstuhl oder aus einer früheren Großlage. 
  • Stufe drei umfasst die sogenannten Ortsweine, deren Trauben nur noch aus einer einzigen Gemeinde oder einem Ortsteil stammen dürfen. 
  • An der Spitze stehen die Lagenweine. «Sie bringen die bodenspezifischen und mikroklimatischen Besonderheiten der jeweiligen Einzellage in besonderer Weise zum Ausdruck», sagt Büscher. 

Spitzenweine 

Um die Spitze deutscher Weine zu stärken, wird es auch die Möglichkeit geben, die Begriffe «Großes Gewächs» und «Erstes Gewächs» zu verwenden. Sie waren bisher weitestgehend den Mitgliedsbetrieben des Verbands der Prädikatsweingüter (VDP) vorbehalten. Die Kriterien dafür werden aber noch erarbeitet - vom VDP und dem Deutschen Weinbauverband. 

Prädikatsweine bleiben 

Prädikate wie Kabinett, Spätlese oder Auslese bleiben bestehen, werden aber in die Herkunftspyramide integriert. Damit kann es auf den verschiedenen Ebenen sowohl einen trockenen Tropfen als auch eine süße Auslese geben. 

«Die bisherige alleinige Qualitätseinteilung nach Prädikatsstufen, die auf den Zuckergehalten in den Trauben basiert, stammt aus der Zeit vor dem Klimawandel», erläuterte Büscher. Die Mostgewichte in der Qualität von Spätlese und Auslese seien jedoch inzwischen Normalität. Für die trockenen Weine, die mehr als die Hälfte aller qualitätsgeprüften Weine ausmachten, sei die Prädikatspyramide nicht so gut geeignet.

© dpa-infocom, dpa:260912-930-673078/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer