Alzchem Group AG

Hoffnung für Long-Covid Patienten: Laut neuer klinischer Studien kann Kreatin Symptome lindern 11.01.2024, 15:28 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Alzchem Group 121,60 EUR +0,75 % Lang & Schwarz


EQS-Media / 11.01.2024 / 15:28 CET/CEST

Long-Covid: Neue klinische Studien zeigen hohe Wirksamkeit bei Kreatin Supplementierung  

Kreatin ist eine natürliche, körpereigene Substanz, die eine zentrale Rolle als Energietransporter und -puffer in jeder Zelle spielt. Sie ist ein essentieller Bestandteil des zellulären Energiemetabolismus und somit für alle energieintensiven Körperfunktionen wichtig. Seine positive Wirkung im Sport ist schon lange wissenschaftlich bewiesen. Dies bestätigen sogar zwei offizielle EU Health Claims für den Muskelaufbau und Muskelerhalt. In den letzten dreißig Jahren hat Kreatin nach und nach den Weg aus dem einstigen Nischenmarkt für Bodybuilder in den Breitensport gefunden. Heute zählt Kreatin nach Whey Protein zu den beliebtesten Nahrungsergänzungsmitteln in der Sporternährung und ist auch aus der täglichen Routine vieler Hobbysportler nicht mehr wegzudenken. 

Neue wissenschaftliche Studien legen nahe, dass Kreatin auch Menschen helfen kann, die mit den Auswirkungen von Long-COVID oder Fatigue zu kämpfen haben. 

  

Gabe von Kreatin kann Long-COVID-Patienten Linderung verschaffen 

Die Symptome von Long-Covid können sehr verschieden sein und sich von Atembeschwerden bis hin zu völliger Müdigkeit und Abgeschlagenheit erstrecken. Was die Betroffenen eint, ist der Verlust von Lebensqualität, der durch diese Symptome hervorgerufen wird. Obwohl das so genannte Post Viral Fatigue-Syndrom schon lange als Folge von Viruserkrankungen bekannt ist, ist dieses im Rahmen von Long-Covid in den letzten Jahren in den allgemeinen Fokus gerückt und hat zu einem Anstieg an Untersuchungen zu dem Thema geführt. 

Forscher fanden heraus, dass eine Kreatinsupplementierung zur Verbesserung von Long-Covid-Symptomen führen kann: Zwei neue Studien von Professor Sergej M. Ostojic zeigten neue Ansatzpunkte, wie sich Kreatinsupplementierung positiv auf die Symptomatik auswirken kann. 

Die erste Studie wurde mit Probanden durchgeführt, die nachweislich an Long-Covid erkrankt waren. Diese wurden in zwei Gruppen eingeteilt. Wobei eine Gruppe täglich Kreatin und die andere Placebo einnahm. Das Ergebnis: In der Kreatin-Gruppe konnten bereits nach drei Monaten Verbesserungen beim allgemeinen Wohlbefinden und eine Erhöhung der Vitalität festgestellt werden; nach sechs Monaten zusätzlich noch Verbesserungen bei anderen Fatigue-Symptomen. Darunter fallen Atembeschwerden, Körperschmerzen, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten.  

In einer zweiten Studie, die ebenfalls im September veröffentlich wurde, wiesen die Forscher positive Effekte von Kreatin bei der Unterstützung von Atemtherapie bei Long-Covid Patienten nach. Ferner hatten sich auch die Kreatinniveaus im Gehirn besser entwickelt als in der Kontrollgruppe. Außerdem führte die Zugabe zu einer gesteigerten Ausdauer (Time To Exhaustion) – ein wichtiger Baustein auf den Weg zurück zu einer angemessenen Lebensqualität. Insgesamt kamen die Forscher zu dem Schluss, dass die Einnahme von Kreatin über einen Zeitraum von sechs Monaten die Bioenergetik in Geweben und die klinischen Merkmale von Long-Covid verbessern kann.   

Die Studienergebnisse reihen sich ein in andere Ergebnisse von Studien und Anwendungsbeobachtungen, die schon in den letzten Monaten bekannt wurden. Kreatin wurde auch bei der Long-Covid Konferenz der Universität Jena vor einem Jahr besprochen sowie auch im Deutschen Ärzteblatt als interessanter Ansatz genannt. 

  

Hochreine Kreatinprodukte „made in Germany“    

Das Unternehmen Alzchem mit Sitz im oberbayerischen Trostberg hat zwei hochwertige Kreatin-Erzeugnisse in seinem Produkt-Portfolio: Beide basieren auf reinem Kreatin-Monohydrat, das ausschließlich in der speziell dafür gebauten Produktionsanlage hergestellt wird. Das dort produzierte Kreatin ist vegan und wird ausschließlich durch chemische Synthese gewonnen. Die Herstellung ist nach dem Lebensmittelzertifizierungsstandard IFS FOOD zertifiziert, einem von der „Global Food Safety Initiative‟ anerkannten Standard. Zudem ist es Kosher- und Halalzertifiziert.   

Das Produkt Creapure® ist seit über 25 Jahren als reinstes Premium-Kreatin in der Sporternährung bekannt. Unter dem Markennamen Creavitalis® hat Alzchem im Herbst 2023 ein speziell aufbereitetes Kreatinmonohydrat als feines, geschmacksneutrales Pulver für Anwendungen in Gesundheit und Ernährung auf den Markt gebracht und vertreibt es bereits weltweit. Wer Fleisch und Fisch isst, nimmt automatisch etwas Kreatin mit der Nahrung auf – in Milchprodukten und Pflanzen ist Kreatin dagegen kaum oder gar nicht enthalten. Damit nehmen Vegetarier, Veganer und Flexitarier wenig bis gar kein Kreatin über die Nahrung auf.  Creavitalis® eignet sich als funktionelle Zutat zum Beispiel in Fleischalternativen, Milchersatzprodukten aber auch als Nahrungsergänzungsmittel zur direkten Einnahme um die positiven gesundheitlichen Effekte zu nutzen.  

  

Weiterführende Informationen 

  

Über Alzchem

Alzchem ist ein weltweit aktives Spezialchemie-Unternehmen, das in seinen Betätigungsfeldern überwiegend zu den Marktführern gehört. Dabei profitiert Alzchem in besonderer Weise von den drei sehr unterschiedlichen globalen Entwicklungen Klimawandel, Bevölkerungswachstum und höhere Lebenserwartung. Zum Erreichen der daraus resultierenden gesellschaftlichen Ziele können Alzchem-Produkte mit einer Vielzahl verschiedener Anwendungen attraktive Lösungen bieten.

Interessante Wachstumsperspektiven sieht das Unternehmen für sich vor allem in den Bereichen Ernährung von Mensch und Tier sowie in der Landwirtschaft. Als Folge des Bevölkerungswachstums gilt es, eine effiziente Lebensmittelproduktion zu erreichen. Die Pharmarohstoffe und unsere Kreatinprodukte können bei einer höheren Lebenserwartung zu einem gesunden Altern beitragen. Dem Ziel der Nachhaltigkeit, das durch den Klimawandel entsteht, stellt sich Alzchem im Bereich der Erneuerbaren Energien und über die gesamte Firma. Eine ebenso große Perspektive bieten die Felder Feinchemie und Metallurgie.

Zum breiten Produktspektrum der Alzchem Group AG gehören Nahrungsergänzungsmittel, Vorprodukte für PCR-Tests oder Pharmarohstoffe. Diese Produkte sind eine Antwort unseres Unternehmens auf die weltweiten Trends und Entwicklungen. Alzchem ist hier bestens aufgestellt und sieht sich für eine umweltbezogene Zukunft und globale Entwicklungen gewappnet.

Das Unternehmen beschäftigt rund 1.680 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an vier Produktionsstandorten in Deutschland und einem Werk in Schweden sowie in drei Vertriebsgesellschaften in den USA, China und England. Im Jahr 2022 erwirtschaftete Alzchem einen Konzernumsatz von rund 542,2 Mio. Euro und ein EBITDA von rund 61,4 Mio. Euro.



Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: Alzchem Group AG
Schlagwort(e): Gesundheit

11.01.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alzchem Group AG
Dr.-Albert-Frank-Str. 32
83308 Trostberg
Deutschland
Telefon: +498621862888
Fax: +49862186502888
E-Mail: ir@alzchem.com
Internet: www.alzchem.com
ISIN: DE000A2YNT30
WKN: A2YNT3
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Stuttgart
EQS News ID: 1813251

 
Ende der Mitteilung EQS-Media

1813251  11.01.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1813251&application_name=news&site_id=boersennews
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
BörsenNEWS.de
Registrieren
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer