Der Verwaltungsrat von Swiss Re schlägt Jacques de Vaucleroy als Verwaltungsratspräsidenten zur Wahl an der nächsten Generalversammlung in April 2024 vor 12.07.2023, 07:00 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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Der Verwaltungsrat von Swiss Re schlägt Jacques de Vaucleroy als Verwaltungsratspräsidenten zur Wahl an der nächsten Generalversammlung in April 2024 vor

12.07.2023 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR

Zürich, 12. Juli 2023 – Der Verwaltungsrat von Swiss Re hatte nach dem Rücktritt von Sergio P. Ermotti am 30. April 2023 einen umfangreichen Suchprozess für einen neuen Verwaltungsratspräsidenten initiiert. Der Identifizierung geeigneter Kandidaten folgte ein umfassendes Auswahlverfahren unter Einbeziehung mehrerer externer Anwärter. Nach sorgfältiger Abwägung ist der Governance- und Nominierungsausschuss unter der Leitung von Jörg Reinhardt zum Schluss gekommen, dass der aktuelle Vizepräsident, Jacques de Vaucleroy, den Verwaltungsrat weiterführen und für die Wahl zum neuen Verwaltungsratspräsidenten an der nächsten Generalversammlung im April 2024 vorgeschlagen werden soll. Dies wurde uneingeschränkt von den Mitgliedern des Verwaltungsrates befürwortet.

Jörg Reinhardt, Mitglied des Verwaltungsrates: «Ich bin sehr erfreut, dass der Verwaltungsrat Jacques de Vaucleroy, der gegenwärtig interimistisch als Präsident von Swiss Re fungiert, als neuen Verwaltungsratspräsidenten vorschlägt. Der Auswahlprozess, welcher mehrere externe Kandidaten umfasste, hat Jacques als den vom Verwaltungsrat bevorzugten Nachfolger hervorgebracht. Ich bin überzeugt, dass sein fundiertes Wissen, seine herausragende Erfahrung in der Branche und seine gründliche Kenntnis von Swiss Re von grossem Wert sein werden.»

Jacques de Vaucleroy: «Ich fühle mich durch diese Nomination geehrt. Swiss Re wird weiterhin mit Entschlossenheit ihre Strategie umsetzen und ihre finanziellen Ziele verfolgen. Die exzellente Kundenbasis, die sehr starke Kapitalposition und unsere vereinfachte, schlankere Organisation ermöglichen es uns, unseren Kunden, Investoren und Mitarbeitenden das Beste unseres Unternehmens zu bieten.»

Bis zur nächsten Generalversammlung im April 2024 wird Jacques de Vaucleroy den Verwaltungsrat weiterhin in seiner derzeitigen Funktion als Vizepräsident führen. Er wird dies zu seinem «Eckpfeiler»-Mandat machen und von der Mehrzahl seiner externen Mandate zurücktreten, um die erforderliche Kapazität und das zeitliche Engagement für die Rolle als Verwaltungsratspräsidenten sicherzustellen.

Um der Best Governance zu folgen, wird Jacques de Vaucleroy als Lead Independent Director und als Vorsitzender und Mitglied des Vergütungsausschusses zurücktreten. Jörg Reinhardt wird die Rolle des Lead Independent Director und Jay Ralph die Leitung des Vergütungsausschusses übernehmen, beides mit sofortiger Wirkung. Jacques de Vaucleroy wird auch als Präsident der Verwaltungsräte der Swiss Re Europe S.A. und der Swiss Re International SE später im Jahr zurücktreten, sobald eine Nachfolge ausgewählt wurde. 

 

Jacques de Vaucleroy

Jacques de Vaucleroy verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsindustrie. Er wurde 2017 in den Verwaltungsrat von Swiss Re gewählt. Er ist derzeit Vorsitzender des Vergütungsausschusses und des Governance- und Nominierungsausschusses. Zudem ist er Präsident der Verwaltungsräte der Swiss Re Europe S.A. und der Swiss Re International SE.

Von 2010 bis 2016 war Jacques de Vaucleroy Mitglied des Management Committee der AXA Group und amtete in den Funktionen des Chief Executive Officer für Nord-, Zentral- und Osteuropa sowie Chief Executive Officer Global Life&Savings. Zusätzlich war er Mitglied mehrerer Verwaltungs- und Aufsichtsräte von AXA-Konzerngesellschaften. Zuvor übte Jacques de Vaucleroy während 24 Jahren verschiedene leitende Funktionen bei ING Group aus, mit den Schwerpunkten Bankgeschäft, Asset Management und Versicherung. Von 2006 bis 2009 war er als Mitglied des Executive Board der ING Group für die Bereiche Versicherung und Asset Management in Europa verantwortlich.

Jacques de Vaucleroy ist Mitglied der Verwaltungsräte der Fidelity International Limited, Eight Roads Holdings Limited, Colt Technology Services Group plc und der Everex SA. Zudem ist er Präsident des Aufsichtsrates der Heraclius Topco BV. Jacques de Vaucleroy ist ausserdem Präsident des Verwaltungsrates zweier gemeinnützigen Organisationen, der Stiftung Simõn I. Patiño und der TADA. Jacques de Vaucleroy ist Belgier, geboren 1961. Er hat einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften der Université catholique de Louvain, Belgien, und einen Master-Abschluss in Wirtschaftsrecht der Vrije Universiteit Brussel, Belgien, erworben.

Swiss Re

Die Swiss Re Gruppe ist einer der weltweit führenden Anbieter von Rückversicherung, Versicherung und anderen versicherungsbasierten Formen des Risikotransfers mit dem Ziel, die Welt widerstandsfähiger zu machen. Sie antizipiert und steuert Risiken – von Naturkatastrophen bis zum Klimawandel, von alternden Bevölkerungen bis zur Cyber-Kriminalität. Ziel der Swiss Re Gruppe ist es, der Gesellschaft zu helfen, erfolgreich zu sein und Fortschritte zu machen, indem sie für ihre Kunden neue Möglichkeiten und Lösungen entwickelt. Die Swiss Re Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, wo sie 1863 gegründet wurde, und ist über ein Netzwerk von rund 80 Geschäftsstellen weltweit tätig.

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Die Informationen und zukunftsgerichteten Aussagen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Swiss Re haftet in keinem Fall für Vermögens- oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen, und die Leser werden daher dringend gebeten, sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen (der Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen ist unter https://www.swissre.com/terms-of-use.html zu finden). Swiss Re ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, Ereignisse oder Ähnlichem öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren. Diese Mitteilung ist nicht als Empfehlung für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren gedacht und ist weder Angebot noch Angebotseinholung für den Erwerb von Wertpapieren in irgendeinem Land, einschliesslich der USA. Jedes derartige Angebot würde ausschliesslich in Form eines Verkaufsprospekts oder Offering Memorandums erfolgen und den geltenden Wertschriftengesetzen entsprechen. Dieses Dokument stellt keine Aufforderung zur Durchführung von Wertpapiertransaktionen oder zur Tätigung von Investitionen dar.

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