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München. Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH haben zwei auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien veranlasst, ihre Kompetenzen zu bündeln. Die Kanzleien Mattil sowie Dr. Greger & Collegen haben eine Interessengemeinschaft Deutsche Finance gegründet, um betroffenen Anlegern eine koordinierte rechtliche Vertretung sowie eine zentrale Informationsplattform anzubieten.
Nach Angaben der BaFin wurde gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH die Erteilung von Auskünften und die Vorlage von Unterlagen angeordnet. Darüber hinaus wurde ein Sonderbeauftragter bestellt, der die Umsetzung dieser Maßnahmen überwacht. Ziel der BaFin ist es, sich ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung der von der Gesellschaft betreuten geschlossenen Publikumsfonds zu verschaffen. Transparenz für Anleger schaffenNach Auffassung der beteiligten Kanzleien besteht nun ein erhebliches Informationsinteresse der Anleger. „Die Bestellung eines Sonderbeauftragten ist eine außergewöhnliche aufsichtsrechtliche Maßnahme. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens haben Anleger Anspruch auf größtmögliche Transparenz. Unser Ziel ist es, die berechtigten Informationsinteressen der Anleger zu bündeln und – soweit erforderlich – konsequent durchzusetzen", erklärt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzleien fordern insbesondere die Offenlegung sämtlicher Informationen, die für Anleger von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem Fragen,
Nach den Erfahrungen der beteiligten Kanzleien werden Ergebnisse aufsichtsrechtlicher Prüfungen der BaFin regelmäßig nicht vollständig veröffentlicht. Umso wichtiger sei es, die den Anlegern zustehenden gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Informationsrechte konsequent wahrzunehmen. Gemeinsame Erfahrungen aus komplexen KapitalmarktverfahrenDie Zusammenarbeit der beiden Kanzleien knüpft an ihre bereits bestehende Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den öffentlich diskutierten Kapitalanlagen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) an. Im Rahmen der von Dr. Stephan Greger mitinitiierten Interessengemeinschaft Versorgungswerke (IG Versorgungswerke) beschäftigten sich beide Kanzleien bereits mit komplexen Investment- und Beteiligungsstrukturen. In diesem Zusammenhang rückte auch die Deutsche Finance Group verstärkt in den Fokus der rechtlichen Analyse. Beide Kanzleien verfügen über langjährige Erfahrung in bedeutenden Anleger- und Kapitalmarktverfahren. Der Kanzlei Mattil wurde die Vertretung im Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) gegen EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Komplex übertragen. Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, war Mitglied verschiedener Gläubigerausschüsse bedeutender Insolvenzverfahren und vertritt seit vielen Jahren Anleger in komplexen kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen, unter anderem im Zusammenhang mit Wirecard, P&R und UDI. Registrierung für betroffene AnlegerAnleger der Deutsche Finance Group können sich ab sofort unverbindlich für die Interessengemeinschaft Deutsche Finance registrieren. Die Registrierung dient dem Erhalt aktueller Informationen über die weiteren Entwicklungen, rechtliche Bewertungen, mögliche Informationsansprüche sowie gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche. Registrierung unter: Dr. Greger & Collegen Mattil Die Interessengemeinschaft Deutsche Finance bündelt die Interessen betroffener Anleger. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu fördern, Transparenz einzufordern und Anleger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Kontakt: Dr. Greger & Collegen Mattil Emittent/Herausgeber: Dr. Greger & Collegen Schlagwort(e): Finanzen
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. |
Mattil Rechtsanwälte und Dr. Greger & Collegen gründen Interessengemeinschaft für Anleger nach BaFin-Maßnahmen 25.06.2026, 12:15 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0
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