DocMorris AG: DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept 06.07.2023, 18:11 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
DocMorris AG (ex zur Rose) 8,10 EUR +2,34 % Baader Bank

DocMorris AG / Schlagwort(e): Marktbericht
DocMorris AG: DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept

06.07.2023 / 18:11 CET/CEST


Frauenfeld, 6. Juli 2023

 

Medienmitteilung

DocMorris fordert diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept

  • DocMorris reicht Beschwerde gegen das Bonusverbot für rezeptpflichtige Medikamente (Rx) bei der Europäischen Kommission ein
  • Weiterhin kein verpflichtendes volldigitales Einlöseverfahren, mit dem auch Online-Apotheken diskriminierungsfrei E-Rezepte erhalten können
  • EU-Kommission hatte mit Blick auf die gesetzlich verpflichtende und diskriminierungsfreie E-Rezepteinführung zum Januar 2022 ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt
  • Seit dem 1. Juli ist die E-Rezept-Einlösung mit physischer Versichertenkarte möglich – Beschränkung auf Vor-Ort-Apotheken
  • Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah benutzerfreundliche volldigitale Verfahren zur E-Rezept-Einlösung ermöglichen und die verpflichtende Umsetzung gewährleisten

Seit dem 1. Juli 2023 ist es Patientinnen und Patienten bundesweit möglich, ihr Rezept elektronisch über die Versichertenkarte (eGK) abzurufen. Diese Option kann allerdings nur in Apotheken vor Ort genutzt werden. Ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke volldigital einzulösen, ist momentan ausschliesslich über die E-Rezept-App der gematik möglich, vorausgesetzt die/der Versicherte verfügt über die benötigte PIN zur eGK, die über die Funktion des kontaktlosen Austauschs von Daten (NFC) verfügen muss. Die Downloadzahlen der App lassen darauf schliessen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird.[1]

 «Volldigitale diskriminierungsfreie Einlösungsverfahren für das E-Rezept sind für EU-ausländische Online-Apotheken sowie ihre Patientinnen und Patienten eine Voraussetzung für Marktzugang und fairen Wettbewerb», erklärt Walter Hess, CEO der DocMorris, die Bedeutung des E-Rezepts für die Versandapotheken. «Wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein. Jetzt werden wir strukturell benachteiligt», so Hess weiter. Als Folge hat die DocMorris N.V. nun zusammen mit der Shop-Apotheke B.V. Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen das Bonusverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung eingereicht. Beide Themen sind eng miteinander verbunden, denn die EU-Kommission hatte die Schliessung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Rx-Bonusverbot mit der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 begründet. Obwohl die EU-Kommission anerkannt hat, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wieder eingeführte Rx-Bonusverbot gegen EU-Recht verstösst, stellte sie das Verfahren unter der Prämisse eines diskriminierungsfreien Zugangs zur E-Rezept-Infrastruktur für EU-ausländische Online-Apotheken ein.

Bis zur bundesweit verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 fordert DocMorris die Realisierung eines niedrigschwelligen nutzerfreundlichen Einlöseverfahrens, welches auch Online-Apotheken offensteht. Ein gleichwertiges Äquivalent über die eGK ohne PIN, analog zum Verfahren für die Vor-Ort-Apotheken, könnte den Patientinnen und Patienten der europäischen Online-Apotheken einen volldigitalen und sicheren Weg für die E-Rezept-Einlösung bieten. Mit der Möglichkeit zur Nutzung der digitalen Identität zur Authentifizierung ab dem 1. Januar 2024 muss auch das E-Rezept für Versicherte über einen niedrigschwelligen Identitätsnachweis einlösbar sein oder über ein papierloses «Scan-Verfahren» unter Nutzung der Kartenterminals in den Arztpraxen.

«Es gilt, jetzt die technischen sowie gesetzlichen Grundlagen für vollständig digitale Einlösewege zu schaffen und im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen. Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt», so Walter Hess.

 

Kontakt für Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Group Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@zurrose.com, Telefon: +41 58 810 11 49

 

Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communication Segment Deutschland
E-Mail: media@zurrose.com, Telefon: +49 171 864 888 1

 

Agenda

17. August 2023 Halbjahresergebnis 2023 (11:00 Uhr: Conference Call/Webcast)
19. Oktober 2023 Q3/2023 Trading Update

 

DocMorris

Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Als grösste Online-Apotheke Deutschlands betreibt sie mit DocMorris die bekannteste Gesundheitsplattform. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Das Unternehmen wurde im Mai 2023 von Zur Rose Group AG in DocMorris AG umfirmiert, nachdem das Schweizer Geschäft an Migros/Medbase verkauft wurde. Ohne Einbezug des Schweizer Geschäfts erzielten im Jahr 2022 rund 2'200 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich und der Schweiz mit rund 10 Mio. Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1’159 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.

 

 

[1] Vgl. TI-Dashboard vom 30.06.2023: 510’506 Downloads



Ende der Medienmitteilungen


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DocMorris AG
Walzmühlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
Telefon: +41 52 724 08 14
ISIN: CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 1674587

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1674587  06.07.2023 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1674587&application_name=news&site_id=boersennews
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter aufwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,45
Hebel: 5
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MN86LA. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer