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BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären 30.06.2026, 20:43 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären

30.06.2026 / 20:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären

München, 30. Juni 2026 – Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine grundsätzliche Verständigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG erreicht. Die Grundsatzverständigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die Grundsatzverständigung in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung überführt werden, die wiederum der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der Großaktionäre und sämtlicher Finanzierungspartner der ursprünglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.

Die Grundsatzverständigung sieht unter anderem eine Verlängerung des Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die Finanzierungspartner zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument).

Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden Großaktionäre, die zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, jeweils ihre Aktien – vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – zunächst auf einen Treuhänder übertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die Großaktionäre zurück, wenn diese im Rahmen einer für 2029 geplanten Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen; der genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung angepasst. Andernfalls ist der Treuhänder ermächtigt, die Aktien zu veräußern. Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus der Kapitalerhöhung bzw. aus der Veräußerung der BayWa Aktien bis zum Ende des Sanierungszeitraums zurückgeführt werden kann, verzichten die Finanzierungspartner darauf. Auf den Treuhänder werden nur Aktien der beiden Großaktionäre übertragen. Die Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat bleibt dadurch unberührt. 

Die Grundsatzverständigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor. Der Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis zum Ende des Jahres 2029 veräußert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Zur Optimierung der Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden Kerngeschäftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft überführt werden. Beide Geschäftsbereiche werden weiterhin – wie auch das Segment Baustoffe – operativ eigenständig geführt.

Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt vorliegenden Verständigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen.

Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners („EIP“) vereinbart, sämtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen Transformations-Gesellschafter zu übertragen, der die Restrukturierung und anschließende Veräußerung der Beteiligung begleiten soll. Das führt zu der angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG. Beide Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch unverändert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf.

Die Grundsatzverständigung zwischen der BayWa AG und den wesentlichen Finanzierungspartnern sieht vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro ausschließlich durch die nun in dieser Höhe erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter übertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurückgeführt werden. Bei Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten Nachranginstruments. 

 

Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
E-Mail: investorrelations@baywa.de
Internet: www.baywa.com
ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9
WKN: 519406, 519400, A351PD
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