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EQS-Adhoc

init innovation in traffic systems SE: beschließt Barkapitalerhöhung von bis zu ca. 10 % aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts 23.06.2026, 17:40 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: init innovation in traffic systems SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Kapitalerhöhung
init innovation in traffic systems SE: beschließt Barkapitalerhöhung von bis zu ca. 10 % aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

23.06.2026 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Der Vorstand der init innovation in traffic systems SE (ISIN DE0005759807) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durch teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durchzuführen. Hierzu soll das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu ca. 10 % durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien von 10.040.000 auf bis zu 11.040.000 Stückaktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2026 gewinnberechtigt sein. Die Platzierung der Aktien wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung (Reg S) im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis sowie die endgültige Anzahl der ausgegebenen neuen Aktien und der endgültige Bruttoemissionserlös werden nach Abschluss des Verfahrens durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und bekanntgegeben.

Die neuen Aktien sollen im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am 29. Juni 2026 prospektfrei zugelassen werden. Der Handel mit den neuen Aktien, die in die bestehende Notierung der Gesellschaft einbezogen werden, soll voraussichtlich am 30. Juni aufgenommen werden. Die Lieferung der neuen Aktien ist ebenfalls voraussichtlich für den 30. Juni vorgesehen.

Mit dem Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung stärkt die init innovation in traffic systems SE ihr Working Capital, insb. hinsichtlich der Flexibilität von Zahlungsmodalitäten neuer Großprojekte, und die Möglichkeit zur Verfolgung weiterer organischer als auch anorganischer Wachstumsopportunitäten (inkl. dem möglichen Herauskaufen von Minderheitsanteilen sowie der Beteiligung an Technologie-Partnern).

Die init innovation in traffic systems SE verpflichtet sich im Rahmen der Transaktion zu einem sogenannten Lock-up, d. h. das Unternehmen wird innerhalb von sechs Monaten keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente ausgeben oder weitere Kapitalerhöhung durchführen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Die Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH (MPCM) begleitet die Transaktion als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner. MPCM agiert dabei als vertraglich gebundener Vermittler der Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, Frankfurt am Main

Wichtiger Hinweis

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien der init innovation in traffic systems SE können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar.

Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung, die „Prospektverordnung“) sind („Qualifizierte Anleger“). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die „Order“) fallen, oder (ii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated Associations usw.) der Order fallen, und ist nur an diese gerichtet.

Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung der init innovation in traffic systems SE enthält („Zukunftsgerichtete Aussagen“), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements, die nach bestem Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung oder die Ergebnisse der Gesellschaft wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommenen oder beschriebenen abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung und Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen an Vertreiber

Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit einem Endzielmarkt von Anlegern sind, die die Kriterien von professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien (eligible counterparties), jeweils im Sinne der MiFID II, erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle verantwortlich.


Kontakt:
Mitteilende Person:
Simone Fritz
Investor Relations
ir@initse.com


Ende der Insiderinformation

23.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: init innovation in traffic systems SE
Käppelestraße 4-10
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0)721 6100 0
Fax: +49 (0)721 6100 399
E-Mail: ir@initse.com
Internet: www.initse.com
ISIN: DE0005759807
WKN: 575980
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX
EQS News ID: 2352302

 
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2352302  23.06.2026 CET/CEST

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