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Karlsberg Brauerei: Vorzeitiges Ende des freiwilligen Umtauschangebots sowie der Angebotsfrist für Neuzeichnungen in dieser Woche aufgrund hoher Nachfrage und Festlegung des Zinssatzes auf 6% p.a. 16.04.2024, 09:30 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: Karlsberg Brauerei GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
Karlsberg Brauerei: Vorzeitiges Ende des freiwilligen Umtauschangebots sowie der Angebotsfrist für Neuzeichnungen in dieser Woche aufgrund hoher Nachfrage und Festlegung des Zinssatzes auf 6% p.a.

16.04.2024 / 09:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Karlsberg Brauerei: Vorzeitiges Ende des freiwilligen Umtauschangebots sowie der Angebotsfrist für Neuzeichnungen in dieser Woche aufgrund hoher Nachfrage und Festlegung des Zinssatzes auf 6% p.a.

Homburg, 16. April 2024 – Die neue Unternehmensanleihe der Karlsberg Brauerei GmbH 2024/2029 ist sowohl bei Inhabern der bestehenden Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A254UR5, WKN: A254UR), als auch bei institutionellen Investoren, bei Vermögensverwaltern und bei Privatanlegern auf großes Interesse gestoßen.

Aufgrund der starken Nachfrage werden sowohl die am 05. April 2024 angelaufene Umtauschfrist, die ursprünglich bis zum 22. April 2024, 18:00 Uhr MESZ vorgesehen war, als auch der am 11. April angelaufene Angebotszeitraum im Rahmen des öffentlichen Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse für die neue Unternehmensanleihe 2024/2029 (ISIN: NO0013168005, WKN: A3825C), der ursprünglich bis zum 25. April 2024, 12:00 Uhr MESZ vorgesehen war, verkürzt.

Der Umtausch der bestehenden Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A254UR5, WKN: A254UR) 1:1 gegen die neue Unternehmensanleihe endet nun bereits am Donnerstag, den 18. April 2024, 18:00 Uhr MESZ.

Die Neuzeichnung der Unternehmensanleihe ist nur bis Freitag, den 19. April 2024, 9:00 Uhr MESZ möglich.

Der Zinssatz wird auf 6,0% p.a. am unteren Ende der Spanne festgelegt.

Die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Quotation Board (Open Market) ist nun für den 02. Mai 2024 vorgesehen.

Die Emittentin beabsichtigt, innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Ausgabetag (Valuta) der neuen Anleihe 2024/2029 von ihrem Kündigungsrecht für die Anleihe 2020/2025 Gebrauch zu machen und alle im Rahmen des Umtauschangebots 2024 nicht eingereichten, ausstehenden Schuldverschreibungen bis spätestens 06. Juni 2024 zurückzuzahlen.

Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdiensteistungsaufsicht (BaFin), Deutschland, notifizierte Nachtrag zum Wertpapierprospekt wie auch der Wertpapierprospekt stehen zum Download unter investoren.karlsberg.de in der Rubrik „Anleihe 2024/2029“ und unter www.luxse.com zur Verfügung.
 

Kontakt

Public Relations
Petra Huffer
Karlsbergstr. 62
D-66424 Homburg
T: +49 (0)6841 105-414
petra.huffer@karlsberg.de        

Finanz- und Wirtschaftspresse
Dariusch Manssuri, IR.on AG
Mittelstraße 12-14, Haus A
D-50672 Köln
T: +49 (0)221 91 40 975
dariusch.manssuri@ir-on.com
 

Pflichtangaben gemäß § 37a HGB: Karlsberg Brauerei GmbH Karlsbergstr. 62 66424 Homburg Geschäftsführung: Markus Meyer Amtsgericht Saarbrücken HRB17866

 

Disclaimer

Diese Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Karlsberg Brauerei GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Potentielle Investoren in Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Karlsberg Brauerei GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Karlsberg Brauerei GmbH darf ausschließlich auf Basis des Wertpapierprospektes, dessen Billigung durch die Luxemburgische Wertpapieraufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) für den heutigen Tag erwartet wird, erfolgen, dessen Veröffentlichung nach erfolgter Billigung unter investoren.karlsberg.de und www.luxse.com ansteht. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Teilschuldverschreibungen der Karlsberg Brauerei GmbH werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.

 



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