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Nicht zahlungswirksame Wertminderung des Goodwill für das erste Quartal 2024 in geschätzter Höhe von $ 293 Millionen; keine Auswirkungen auf Non-GAAP Ergebnisse und Cashflow für das erste Quartal 2024 03.05.2024, 23:24 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: Adtran Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges
Nicht zahlungswirksame Wertminderung des Goodwill für das erste Quartal 2024 in geschätzter Höhe von $ 293 Millionen; keine Auswirkungen auf Non-GAAP Ergebnisse und Cashflow für das erste Quartal 2024

03.05.2024 / 23:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

ADTRAN Holdings, Inc.: Nicht zahlungswirksame Wertminderung des Goodwill für das erste Quartal 2024 in geschätzter Höhe von $ 293 Millionen; keine Auswirkungen auf Non-GAAP Ergebnisse und Cashflow für das erste Quartal 2024

 

Huntsville, Alabama (Vereinigte Staaten von Amerika). 3. Mai 2024 (CT)

 

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzernabschlusses für das erste Quartal 2024 hat ADTRAN Holdings, Inc. (die „Gesellschaft“) (NASDAQ: ADTN; FSE: QH9) heute festgestellt, dass für das erste Quartal 2024 ein erheblicher Betrag aufgrund der Wertminderung des Goodwill auszuweisen ist. Die Gesellschaft erwartet deshalb für den Wert des Goodwill, der ausschließlich auf das Network Solutions Segment entfällt, eine erhebliche, nicht zahlungswirksamen Wertminderung des Goodwill in einer geschätzten Höhe von $ 293 Millionen. Die Ermittlung der quantitativen Wertminderung wurde von mehreren Faktoren beeinflusst, unter anderem von der niedrigeren Marktkapitalisierung der Gesellschaft, dem zurückhaltenden Investitionsverhalten von Dienstleistern aufgrund der makroökonomischen Unsicherheiten und den fortlaufenden Anpassungen bei den Lagerbeständen unserer Kunden.

Die Wertminderung führt zu einem erhöhten operativen Verlust in derselben Höhe für das erste Quartal 2024 auf Basis der allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze in den Vereinigten Staaten von Amerika („GAAP“). Allerdings führt die Wertminderung weder derzeit noch in der Zukunft zu etwaigen Barausgaben und hat keinerlei Auswirkungen auf den GAAP-Umsatz der Gesellschaft und die für das erste Quartal 2024 prognostizierte Non-GAAP operative Marge. Sie wirkt sich zudem auch nicht auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft unter ihren Kreditvereinbarungen aus.

 

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Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Angaben beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den Überzeugungen und Annahmen unseres Managements auf der Grundlage der dem Management derzeit vorliegenden Informationen basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen unter anderem Angaben zu dem geschätzten Betrag der Wertminderung des Goodwill der Gesellschaft, den Auswirkungen der Wertminderung des Goodwill auf die Finanzergebnisse der Gesellschaft und die Prognosen in Bezug auf Finanzkennzahlen sowie damit zusammenhängende Aspekte. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Angaben, die keine historischen Fakten sind, und sind auch an der Verwendung von Wörtern wie „voraussehen“, „glauben“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „können“, „planen“, „potentiell“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „anstreben“ „sollten“, „wird“, „würde“, und ähnlichen Ausdrücken sowie den negierenden Formen dieser Wörter zu erkennen. Unsere tatsächlichen Ergebnisse oder der Ablauf von Ereignissen können aufgrund bestimmter Risiken und Unsicherheiten erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden; dies schließt insbesondere Risiken in Bezug auf den tatsächlichen, endgültigen Betrag der Wertminderung des Goodwill, die Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse sowie die Risiken ein, die detailliert im letzten Jahresabschluss der Gesellschaft auf Formular 10-K und den Quartalsberichten auf Formular 10-Q, jeweils in der aktuellen Fassung, sowie sonstigen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen beschrieben sind. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

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Veröffentlicht von

Adtran Holdings, Inc.

www.adtran.com

 

Für Medien

Gareth Spence

+44 1904 699 358

public-relations@adtran.com

 

Mitteilende Person und Investorenkontakt

Steven Williams

+49 89 890 665 918

investor.relations@adtran.com

 



Ende der Insiderinformation

03.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Holdings, Inc.
901 Explorer Boulevard
35806 Huntsville
Vereinigte Staaten von Amerika
Internet: www.adtran.com
ISIN: US00486H1059
WKN: 892015
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart; Nasdaq
EQS News ID: 1895629

 
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