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Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen 20.01.2025, 18:44 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-Ad-hoc: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen

20.01.2025 / 18:44 CET/CEST
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Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen


Wien, 20. Jänner 2025. In dem von Rasperia Trading Limited („Rasperia“) gegen die STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die hundertprozentige russische Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI), AO Raiffeisenbank, eingeleiteten Gerichtsverfahren hat ein russisches Gericht heute sein Urteil verkündet. Es hat entschieden, dass die STRABAG SE und ihre österreichischen Kernaktionäre EUR 2,044 Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann.

Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren Entwicklungen vor den russischen Gerichten wird die RBI – in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht – in Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen zu können.

Die AO Raiffeisenbank wird gemäß IFRS und russischen Rechnungslegungsstandards für das 4. Quartal 2024 eine Rückstellung buchen. Nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils würde diese Rückstellung den heute der Rasperia vom russischen Gericht zugesprochenen Betrag (EUR 2,044 Milliarden) berücksichtigen abzüglich der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia. Diese bestehen aus 28,5 Millionen STRABAG-SE-Aktien, einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie dem Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten Kapitalherabsetzung.

In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von Rasperia gehaltenen Aktien der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls verhindert.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

John P. Carlson, CFA
Head of Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Wien, Österreich
ir@rbinternational.com
Telefon +43-1-71 707-2089
www.rbinternational.com
 


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Sprache: Deutsch
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