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Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen 09.05.2025, 11:54 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

09.05.2025 / 11:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ANDRITZ AG / Sonstige Kapitalmaßnahme

ANDRITZ AG: Geplante Veräußerung von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2022 (AOP 2022)

Graz 08.05.2023

Unter dem AOP 2022 wurden 1.020.000 Stück Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands, leitende Angestellte und einzelne Nachwuchsführungskräfte der ANDRITZ-GRUPPE angeboten. Für rund 86% der Aktienoptionen wurden die Ausübungskriterien erfüllt, das sind 877.415 Stück. Ab Mai 2025 bis einschließlich 30. April 2029 ("Ausübungszeitfenster") können sohin alle unter dem AOP 2022 ausgegebene Aktienoptionen von den Berechtigten gestaffelt ausgeübt werden. Der Ausübungspreis beträgt EUR 38,80.

Zur Bedienung des AOP 2022 ist nun geplant, in Abhängigkeit vom Einlangen wirksamer Ausübungserklärungen der Berechtigten im jeweiligen Ausübungszeitfenster und deren Anzahl, bis zu 877.415 Stück eigene Aktien zu veräußern. Wählt der AOP-Berechtigte die physische Lieferung von Aktien, werden diese Aktien Zug-um-Zug gegen Bezahlung von EUR 38,80 je Aktie an den AOP-Berechtigten aus eigenem Aktienbestand veräußert. Wählt der AOP-Berechtigte die 'Cash Settlement'-Alternative, werden die betreffenden eigenen Aktien über die Börse verkauft und der Unterschiedsbetrag zwischen dem durchschnittlichen Verkaufspreis der betreffenden Aktien und EUR 38,80 unter Berücksichtigung erforderlicher steuerlicher Abzüge an den AOP-Berechtigten überwiesen.

Zur geplanten Veräußerung der eigenen Aktien werden nachfolgende Angaben gemäß § 5 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 bekannt gemacht:

Verwendung eigener Aktien:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8 AktG: Die Veräußerung eigener Aktien über die Börse sowie die Veräußerung an den in § 65 Abs 1 Z 4 AktG genannten Personenkreis bedarf keiner Ermächtigung durch die Hauptversammlung.
  2. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung: 8. Mai 2025 bis voraussichtlich 30. April 2029.
  3. Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000730007)
  4. Beabsichtigtes Volumen der Veräußerung: bis zu 877.415  Stück eigene Aktien der ANDRITZ AG (bis zu rund 0,83% des Grundkapitals der ANDRITZ AG), abhängig vom Einlangen wirksamer Ausübungserklärungen im jeweiligen Ausübungszeitfenster
  5. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Bei physischer Lieferung der Aktien unter dem ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2022 an Berechtigte: EUR 38,80 aus eigenem Aktienbestand. Bei Veräußerung über die Börse erfolgt die Veräußerung zum jeweiligen Börsekurs.
  6. Art der Veräußerung: Börslich und außerbörslich.
  7. Zweck der Veräußerung: Bedienung der Ansprüche Berechtigter aus dem ANDRITZ-Aktienoptionsprogramms 2022.
  8. Anzahl eingeräumter Aktienoptionen: Insgesamt 877.415. Davon entfallen 804.315 auf Arbeitnehmer und leitende Angestellte sowie 73.100 auf Mitglieder des Vorstandes wie folgt: Herr Joachim Schönbeck 32.250, Herr Dietmar Heinisser 17.200, Herr Frederic Sauze 6.450, Herr Jarno Nymark 17.200:.
  9. Allfällige Auswirkungen der Veräußerung auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details von durchgeführten Transaktionen sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen werden auf der Internetseite der ANDRITZ AG (www.andritz.com/group-de/investor-relations/aktie/aktienverkauf-aktienrrueckkauf) veröffentlicht.

Hinweise:

Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der hierin erwähnten Aktien in irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, dar. Diese Mitteilung wurde ausschließlich zum Zweck der Einhaltung zwingender Rechtsvorschriften erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht in Rechtsordnungen verbreitet werden, in denen eine solche Verbreitung unzulässig ist, und alle Empfänger werden gebeten, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Eine allfällige Veräußerung der hierin genannten Aktien durch die ANDRITZ AG wird nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesellschafts- und wertpapierrechtlichen Vorschriften erfolgen, einschließlich des Ablaufs der gesetzlichen Frist für den Ausschluss des Kaufrechts bestehender Aktionäre und der Einholung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Zustimmungen. 

Im Fall der Durchführung einer allfälligen Transaktion werden die hierin erwähnten Aktien ausschließlich unter Inanspruchnahme von Ausnahmen von der Prospekt- und Registrierungspflicht in allen Rechtsordnungen, einschließlich der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, angeboten oder verkauft werden.



09.05.2025 CET/CEST


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Internet: www.andritz.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2134318  09.05.2025 CET/CEST

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