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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 30.05.2025, 18:57 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

30.05.2025 / 18:57 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 

Die RWE Aktiengesellschaft hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. November 2024 ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 1,5 Mrd. EUR angekündigt, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden soll. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, das Kapital der RWE Aktiengesellschaft zu reduzieren. Die zurückerworbenen Aktien sollen daher eingezogen werden. Die erste Tranche des Rückkaufprogramms wurde am 28. Mai 2025 planmäßig abgeschlossen. Im Rahmen dieser Tranche wurden 15.835.597Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von 500 Mio. EUR zurückgekauft.

Hinsichtlich der Durchführung der zweiten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Rückkauf der zweiten Tranche beginnt am 2. Juni 2025. Im Zeitraum bis spätestens zum 2. Dezember 2025 sollen Aktien der Gesellschaft für bis zu 500.000.000,00 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 58.548.524 Aktien, über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und über ausgewählte multilaterale Handelssysteme innerhalb der Europäischen Union zurückgekauft werden.

Der Rückkauf wird auf Grundlage und im Einklang mit der von der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am 30. April 2025 beschlossenen Ermächtigung durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung zu erwerben. Der von der Gesellschaft im Rahmen des vorliegenden Rückkaufprogramms gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt in Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Demnach werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. An einem Handelstag werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die RWE Aktiengesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der Führung des Rückkaufprogramms beauftragt, das an die vorgenannten Regelungen gebunden ist. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig von der RWE Aktiengesellschaft. Das Recht der RWE Aktiengesellschaft, das Mandat in Einklang mit den insiderrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt.

Das Rückkaufprogramm kann – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften bekannt gegeben; über die Fortschritte des Rückkaufsprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig unter www.rwe.com/aktienrueckkauf informieren.

Essen, im Mai 2025

RWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand



30.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft
RWE Platz 1
45141 Essen
Deutschland
Internet: www.rwe.com

 
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2148454  30.05.2025 CET/CEST

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