EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / Aktienrückkauf / 35. Zwischenmeldung
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

04.03.2024 / 18:00 CET/CEST
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Aktienrückkauf / 35. Zwischenmeldung – Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 1. März 2024 insgesamt 87.031 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad hoc-Mitteilung vom 21. Juni 2023 und Bekanntmachung vom 29. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Juli 2023 mitgeteilt wurde.

Die Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum Gesamtzahl erworbener eigener Aktien
(in Stück)
Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen
(in Euro)
26.02.2024 17.970 28,2893
27.02.2024 15.190 28,1882
28.02.2024 18.147 27,4397
29.02.2024 16.374 27,4666
01.03.2024 19.350 27,0901

 

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Juli 2023 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 3.467.975 Stück.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://investoren.cancom.de/aktienrueckkauf-2023/ veröffentlicht.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

 

München, 4. März 2024

CANCOM SE

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de

 
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