EQS-CMS: Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 17.05.2023, 07:00 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkauf
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.05.2023 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Covestro AG in Leverkusen: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

 

Covestro AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

 

Covestro AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

 

Angaben zum Emittenten und Inhalt

 

Name: Covestro AG

 

Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen

 

ISIN: DE0006062144

 

WKN: 606214

 

Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm

 

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

 

1. Informationen zum Aktienrückkaufprogramm

 

Der Vorstand der Covestro AG hat am 28. Februar 2022 beschlossen, von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Covestro AG am 12. April 2019 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien (ISIN DE0006062144) in einem Zeitraum von zwei Jahren über die Börse zu erwerben.

 

2. Zweck des Rückkaufprogramms

 

Die zurückgekauften Aktien werden in sehr geringem Umfang für die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm genutzt und im Übrigen eingezogen.

 

3. Größtmöglicher Geldbetrag, der dem Programm zugewiesen wird

 

Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb eigener Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 500 Millionen.

 

Der Rückkauf soll in mehreren Tranchen erfolgen. Auch die dritte Tranche wird einen aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu EUR 75 Millionen haben.

 

4. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

 

Der Erwerb eigener Aktien darf insgesamt eine Obergrenze von 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Covestro AG nicht übersteigen. Dies entspricht einer Höchstzahl von 18.300.000 zu erwerbenden Aktien. Dabei sind auch eigene Aktien zu berücksichtigen, die seit Inkrafttreten der Ermächtigung bereits zur Bedienung des Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramms und im Rahmen der ersten und zweiten Tranche erworben wurden. Bis zum 16. Mai 2023, wurden für diese Zwecke 3.591.549 eigene Aktien erworben, was einem rechnerischen Anteil am seinerzeitigen Grundkapital der Covestro AG von 2% entspricht.

 

5. Dauer des Programms

 

Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum von März 2022 bis Februar 2024 durchgeführt werden.

 

Die dritte Tranche soll innerhalb eines Zeitraums vom 17. Mai 2023 bis spätestens 29. Juni 2023 erworben werden.

 

6. Weitere Einzelheiten

 

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (die „Verordnung (EU) 2016/1052“).

 

Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute durchgeführt, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Covestro AG treffen werden. Das Recht der Covestro AG, das Mandat eines oder aller Kreditinstitute im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eines oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt. Jedes mandatierte Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

 

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

 

Informationen zu mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben.

 

Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der Aktienrückkäufe auf der Internetseite www.covestro.com/de/investors veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Leverkusen, den 17. Mai 2023



17.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.covestro.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1633065  17.05.2023 CET/CEST

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