Anzeige
+++Kupfer-Junior startet Bohrung: Ramp Metals stieg von 0,15 auf 1,80 CAD – zieht dieser Nachbar jetzt nach? Ramp Metals stieg von 0,15 auf 1,80 CAD – zieht dieser Nachbar jetzt nach?+++
EQS-CMS

Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 26.02.2025, 19:45 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Dt. Beteiligungs AG 25,58 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.02.2025 / 19:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Frankfurt am Main, 26. Februar 2025 – Der vom Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“) (ISIN: DE00A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Februar 2025 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 3. März 2025. Über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr sollen zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 20 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) eigene Aktien der Gesellschaft im Volumen von bis zu 800.000 Aktien, was einem Anteil von ca. 4,25 % des derzeitigen Grundkapitals entspricht, zurückgekauft werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die Hauptversammlung der DBAG am 28. Februar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb eigener Aktien bis zum 27. Februar 2028 bis zu einer Höhe von maximal 10 % des zum Zeitpunkt der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ermöglicht. Die DBAG plant, der ordentlichen Hauptversammlung 2025, die am 27. Mai 2025 stattfinden soll, eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorzuschlagen. Vorbehaltlich der Erteilung einer solchen Ermächtigung durch die ordentliche Hauptversammlung 2025 soll der Aktienrückkauf unter dieser neuen Ermächtigung fortgesetzt werden.

Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit den Safe Harbour-Regelungen des Art. 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) („MAR“) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („DVO“). Die zurückgekauften Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.

Der Aktienrückkauf wird nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) DVO unter Führung eines von der DBAG beauftragten Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der DBAG unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DVO einzuhalten. Das Recht der DBAG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und fortgesetzt werden. Für den Zeitraum von jeweils einer Woche vor und nach der ordentlichen Hauptversammlung 2025 werden aus organisatorischen Gründen keine Aktien zurückgekauft.

Der Aktienrückkauf wird nach Maßgabe der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 28. Februar 2023 durchgeführt werden. Danach darf der von der DBAG gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der DBAG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Nach Art. 3 Abs. 2 DVO dürfen Aktien zudem nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Unter dem Aktienrückkaufprogramm wird der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) außerdem die Grenze von 90 % des Nettovermögenswerts pro Aktie, wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG veröffentlicht wurde, nicht überschreiten. Sollte nach Veröffentlichung der letzten Quartalsmitteilung ein Nettovermögenswert pro Aktie durch DBAG per Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht worden sein, dann ist dieser Nettovermögenswert pro Aktie maßgeblich. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 DVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form bekanntgegeben. Zudem wird die DBAG gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 DVO die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.dbag.de/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm/ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



26.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Beteiligungs AG
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.dbag.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2091765  26.02.2025 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2091765&application_name=news&site_id=boersennews_de~~~d41e2cc8-bdcb-47ba-bb51-c77a04513666
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:29 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:28 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:26 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:36 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer