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Evotec SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 06.11.2025, 15:35 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evotec SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Evotec SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.11.2025 / 15:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Hamburg, 6. November 2025 – Der Vorstand der Evotec SE (Frankfurter Wertpapierbörse, ISIN: DE0005664809 und Nasdaq, ISIN: US30050E1055) hat am 6. November 2025 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm durchzuführen.

Es ist beabsichtigt, im Zeitraum vom 7. November 2025 bis zum 17. Dezember 2025 bis zu 290.000 Stück Evotec-Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 3.000.000 ohne Erwerbsnebenkosten zu erwerben. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Der Vorstand macht von der durch § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Die im Rahmen des Programms zurückgekauften Aktien sollen nach Erwerb durch die Gesellschaft in American Depositary Shares (ADS) umgewandelt werden. Diese ADS sollen ausschließlich zur Erfüllung entsprechender Verpflichtungen im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms verwendet werden und an Personen ausgegeben werden, die der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt sind oder waren.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Rule 10b5-1(c)(1)(i) Absätze (A) und (B) gemäß dem US-Securities Exchange Act von 1934.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag der Evotec SE durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts erfolgen. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Evotec SE nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 2 Buchstabe b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Evotec SE.

Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erfolgen. Die mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstags nach deren Ausführung angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Evotec SE die bekanntgegeben Geschäfte auf der Webseite der Gesellschaft unter www.evotec.com im Bereich „Investor Relations & News“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Der Vorstand der Evotec SE kann das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beenden, aussetzen und wieder aufnehmen.

Evotec SE

Der Vorstand



06.11.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evotec SE
Manfred Eigen Campus / Essener Bogen 7
22419 Hamburg
Deutschland
Internet: www.evotec.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2225106  06.11.2025 CET/CEST

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