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Korrektur der Veröffentlichung vom 17.09.2025, 18:00 Uhr CET/CEST - CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 18.09.2025, 20:40 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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CANCOM SE 26,18 EUR ±0,00 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / CANCOM SE: Aktienrückkauf 2025
Korrektur der Veröffentlichung vom 17.09.2025, 18:00 Uhr CET/CEST - CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

18.09.2025 / 20:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aktienrückkauf - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

München, 17. September 2025

Das von der CANCOM SE (ISIN: DE0005419105) am 09. September 2025 per Ad hoc-Mitteilung angekündigte Aktienrückkaufprogramm (Nachfolgend: Aktienrückkaufprogramm 2025) beginnt am 22. September 2025 und soll spätestens am 18. September 2026 beendet werden. Ein Kreditinstitut wird maximal bis zu Stück 3.151.534 Aktien der Gesellschaft zurückkaufen, wobei jedoch der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien bzw. auf einen Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 90.000.000,00 ohne Nebenerwerbskosten begrenzt ist.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 24. Juni 2025 eingeräumten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktie der CANCOM SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere zur Verfolgung eines oder mehrerer der unter Ziff. 4 a) bis f) sowie Ziff. 5 der Ermächtigung genannten Ziele, sowie einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Die Gesellschaft wird den Erwerb nach Maßgabe der Vorgaben des Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Juni 2025 durchführen.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der CANCOM SE durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb von Aktien der CANCOM SE in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung vom 24. Juni 2025 einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der CANCOM SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der CANCOM SE. Die CANCOM SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf hiernach an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.

Der Vorstand der CANCOM SE kann das Aktienrückkaufprogramm, soweit rechtlich zulässig, jederzeit aussetzen und wieder aufnehmen.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 EU-VO 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstags nach deren Ausführung in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://www.cancom.de im Bereich „Investoren“ veröffentlicht.


CANCOM SE

Der Vorstand

 

 



18.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2200006  18.09.2025 CET/CEST

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