EQS-CMS: TAKKT AG: Bekanntgabe von Informationen zum Rückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 05.10.2022, 15:08 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
TAKKT 2,745 EUR -0,45 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TAKKT AG / Aktienrückkaufprogramm
TAKKT AG: Bekanntgabe von Informationen zum Rückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

05.10.2022 / 15:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


TAKKT AG

Stuttgart

Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600

ISIN DE 000 744 600 7

Bekanntgabe von Informationen zum Rückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Informationen zum Rückkaufprogramm

Der Vorstand der TAKKT AG mit Sitz in Stuttgart (ISIN DE0007446007) hat am 4. Oktober 2022 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung am 18. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht erforderlich.

1.             Zweck des Rückkaufprogramms

Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zulässigen Zwecke in Betracht.

2.             Maximaler Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird

Der maximale Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt 25 Millionen Euro.

3.             Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Maximal sollen bis zu 1.968.309 Aktien der TAKKT AG, entspricht drei Prozent des Grundkapitals, erworben werden.

4.             Dauer des Programms

Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 6. Oktober 2022 bis 30. Juni 2023 durchgeführt werden.

5.             Weitere Einzelheiten

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt ausschließlich über die Börse unter Beauftragung eines Kreditinstituts. Das Kreditinstitut wird im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der TAKKT AG treffen (Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052).

Die TAKKT AG wird den Aktienrückkauf an den Bestimmungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 orientieren und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der TAKKT AG vom 18. Mai 2022 durchführen und das beauftragte Kreditinstitut entsprechend verpflichten. Das Kreditinstitut wird sich gegenüber der TAKKT AG unter anderem verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten. Insbesondere werden die Aktien der TAKKT AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die TAKKT AG an einem Handelstag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Recht der TAKKT AG, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben (Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2015). Darüber hinaus wird die TAKKT AG die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2015 auf ihrer Website (www.takkt.de) im Bereich "Investoren" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Stuttgart, 5. Oktober 2022

TAKKT AG

Der Vorstand



05.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TAKKT AG
Presselstr. 12
70191 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.takkt.de

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1457569  05.10.2022 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1457569&application_name=news&site_id=boersennews
Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 19:27 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:02 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 18:01 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:38 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer