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EQS-CMS: TeamViewer AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 15.02.2023, 07:00 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TeamViewer AG / Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
TeamViewer AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

15.02.2023 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Göppingen, 15. Februar 2023 – Der am 6. Februar 2023 vom Vorstand der TeamViewer AG beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 6. Februar 2023 angekündigte Aktienrückkauf beginnt hinsichtlich der in der Ad-hoc-Mitteilung genannten ersten Tranche am 15. Februar 2023. Im Zeitraum bis spätestens 24. August 2023 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 75 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 9.112.985 Aktien, zurückgekauft werden. Der Vorstand macht damit von der durch die Hauptversammlung der TeamViewer AG am 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb eigener Aktien bis zu einer Höhe von maximal 10% des Grundkapitals bis zum 16. Mai 2027 ermöglicht. Sofern die für den 24. Mai 2023 terminierte ordentliche Hauptversammlung die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschließt, wird der Aktienrückkauf nach der ordentlichen Hauptversammlung unter dieser neuen Ermächtigung fortgesetzt werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen nach der jeweils geltenden Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden. Ein Teil der eigenen Aktien wird zur Bedienung von Ansprüchen unter dem bei der Gesellschaft bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramm verwendet werden.
Der Rückkauf wird unter Führung einer von TeamViewer AG beauftragten Bank nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch "DVO") durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der TeamViewer AG, das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und fortgesetzt werden.
Der Rückkauf wird über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des jeweils gültigen Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung durchgeführt werden. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer TeamViewer-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr als 20% unterschreiten.
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben und insbesondere die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DVO einzuhalten, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend Art. 3 DVO dürfen u.a. die TeamViewer-Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Außerdem dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 DVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die TeamViewer AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://ir.teamviewer.com/aktienrueckkauf veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Kontakt
Investor Relations TeamViewer
Ursula Querette
Vice President, Capital Markets
E-Mail: ir@teamviewer.com
 



15.02.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: TeamViewer AG
Bahnhofsplatz 2
73033 Göppingen
Deutschland
Internet: www.teamviewer.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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