EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung

11.03.2024 / 11:20 CET/CEST
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Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes

Im Zeitraum vom 06. März 2024 bis einschließlich 08. März 2024 hat die Evonik Industries AG insgesamt 260.162 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 04. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
06.03.2024 127.798 17,2648
07.03.2024 88.548 17,0274
08.03.2024 43.816 17,0424

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2024 bis einschließlich 08. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 260.162 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht:  https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.

Essen, den 11. März 2024

Evonik Industries AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1-11
45128 Essen
Deutschland
Internet: www.evonik.com

 
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