EQS-CMS

Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 05.02.2026, 09:38 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Westwing 17,60 EUR +5,23 % Lang & Schwarz

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Westwing Group SE / Aktienrückkaufprogramm
Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.02.2026 / 09:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm

1. Der Vorstand der Westwing Group SE (die "Gesellschaft") hat am 5. Februar 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Rückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 700.000 Aktien der Gesellschaft durchzuführen (dies entspricht ca. 3,56% des Grundkapitals nach der heute durchgeführten Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien) zu einem gesamten maximalen Erwerbspreis ohne Nebenkosten von bis zu EUR 8 Millionen (das "Aktienrückkaufprogramm"). Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 9. Februar 2026 (einschließlich) und kann bis zum 31. Juli 2026 (einschließlich) durchgeführt werden.
 

2. Das Aktienrückkaufprogramm beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2025 (die "Hauptversammlung"). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Ablauf des 16. Juni 2030 bestehenden Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Werden die eigenen Aktien über die Börse erworben, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) den in der Eröffnungsauktion ermittelten Preis oder, falls es keine Eröffnungsauktion gibt, den am Handelstag (in Frankfurt am Main) auf Xetra (oder einem Nachfolgesystem) zuerst bezahlten Preis für eine Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
 

3. Auf dieser Grundlage und in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (der "Marktmissbrauchsverordnung") sollen die erworbenen Aktien für die in der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung genannten Zwecke verwendet werden, die mit Art. 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung im Einklang stehen.
 

4. Das Aktienrückkaufprogramm wird zu Marktpreisen durch ein unabhängiges Kreditinstitut in eigenem Namen und für Rechnung der Gesellschaft sowie gemäß den in Art. 5 der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (die "Delegierte Verordnung") definierten Safe-Harbour-Regelungen durchgeführt. Aktien dürfen nicht zu einem Preis erworben werden, der über dem höheren der beiden folgenden Werte liegt: dem Preis des letzten unabhängig zustande gekommenen Geschäfts und dem aktuell höchsten unabhängigen Kaufgebot auf dem Handelsplatz, auf dem der Erwerb erfolgt, auch wenn die Aktien an verschiedenen Handelsplätzen gehandelt werden. An einem Handelstag werden nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Volumens der Aktien an dem Handelsplatz erworben, an dem der Erwerb erfolgt. Das durchschnittliche tägliche Volumen bestimmt sich anhand des durchschnittlichen täglichen Volumens der während der 20 Handelstage vor dem Erwerbsdatum gehandelten Aktien, sofern das Programm nicht auf dieses Volumen Bezug nimmt.
 

5. Das unabhängige Kreditinstitut entscheidet unabhängig von und unbeeinflusst durch die Gesellschaft über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Buchst. b) der Delegierten Verordnung, selbst wenn Aktien der Gesellschaft während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne des Art. 19 Abs. 11 der Marktmissbrauchsverordnung oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Gesellschaft die Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Marktmissbrauchsverordnung aufgeschoben hat.
 

6. Informationen über die im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm getätigten Geschäfte werden spätestens bis zum Ende des siebten Handelstages nach dem Ausführungstag in angemessener Weise in detaillierter und aggregierter Form offengelegt. Darüber hinaus werden alle Transaktionen wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (ir.westwing.com) im Bereich Investor Relations im Unterabschnitt „Aktie“ veröffentlicht. Die offengelegten Informationen werden der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren ab dem Datum ihrer Veröffentlichung zugänglich gehalten.
 

7. Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, behält sich die Gesellschaft vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen, zu beenden oder wieder aufzunehmen.


8. Die Gesellschaft hält derzeit 812.043 eigene Aktien (dies entspricht rund 4,13% des Grundkapitals der Gesellschaft nach der heute durchgeführten Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien).



05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Westwing Group SE
Moosacher Straße 88
80809 München
Deutschland
Internet: www.westwing.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2271770  05.02.2026 CET/CEST

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer