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MorphoSys AG: Teilrückkauf der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025 (ISIN DE000A3H2XW6)

24.03.2023 / 17:00 CET/CEST
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Pressemitteilung

Planegg/München, 24. März 2023

 

MorphoSys AG: Teilrückkauf der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025
(ISIN DE000A3H2XW6)

 

MorphoSys AG (die "Gesellschaft") gibt hiermit bekannt, dass sie einen Teil der von der MorphoSys AG ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2025 (ISIN DE000A3H2XW6) (die "Schuldverschreibungen"), wie am 23. März 2023 bekanntgegeben, in einem sogenannten Modified Reverse Dutch Auction-Prozess zurückgekauft hat. Nach Ende des Modified Reverse Dutch Auction-Prozesses hat die Gesellschaft beschlossen, einen Gesamtnennbetrag von EUR 62,9 Mio. zurückzukaufen (ca. 19 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags).

Der Kaufpreis je Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100.000 beträgt EUR 64.000. Darüber hinaus zahlt die Gesellschaft die auf die Schuldverschreibungen ab dem unmittelbar vorausgehenden Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Tag der Abwicklung des Rückkaufs (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen in Höhe von EUR 283,31[1] pro Schuldverschreibung. Nach der Abwicklung des Rückkaufs, die voraussichtlich am oder um den 30. März 2023 erfolgen wird, werden noch Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 262,1 Mio. ausstehen.

 

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Südafrika oder Japan oder in einer anderen Jurisdiktion, in der eine solche Mitteilung rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verbreitetet oder übermittelt werden.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Jurisdiktionen durch Gesetze beschränkt sein. Jede Person, die diese Mitteilung oder sonstige darin genannte Informationen erhalten hat, sollte sich über entsprechende Beschränkungen informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Jurisdiktion darstellen.

Diese Mitteilung ist keine Unterbreitung eines Rückkaufangebots in den Vereinigten Staaten für Wertpapiere der Gesellschaft. Ein Rückkaufangebot für die Schuldverschreibungen wird weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zugunsten von Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten oder dort ansässig sind, gemacht.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich dieses Dokument nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils geltenden Fassung) (die "Verordnung") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen usw.) (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen verwendet werden. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

 

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen entwickeln wir neuartige Medikamente und stellen sie Patienten mit dem Ziel zur Verfügung, die Behandlung von Krebs neu zu definieren. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn. 

 

Zukunftsbezogene Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die MorphoSys-Gruppe. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge von MorphoSys oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können. Zu den Faktoren, die zu Abweichungen führen können, gehören die Tatsache, dass die Erwartungen von MorphoSys falsch sein könnten, die inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen Zulassungsanforderungen, die Abhängigkeit von MorphoSys von Kooperationen mit Dritten, die Einschätzung des kommerziellen Potenzials seiner Entwicklungsprogramme und andere Risiken, die in den Risikofaktoren im Jahresbericht von MorphoSys auf Formular 20-F und anderen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereichten Unterlagen angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.

 

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[1] Unter Annahme der Abwicklung am 30. März 2023



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