EQS-News: Octapharma AG kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE an 17.05.2023, 16:50 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

EQS-News: Octapharma AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Octapharma AG kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE an

17.05.2023 / 16:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

 

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Heidelberg/Lachen (Schweiz), 17. Mai 2023 – Wolfgang Marguerre, Heidelberger Unternehmer und Gründer der Octapharma AG, weitet sein Engagement bei der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (SNP) aus. Die Octapharma AG hat heute ihre Absicht bekanntgegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der SNP abzugeben und diesen anzubieten, ihre Aktien zu einem Barkaufpreis von 33,50 Euro je Aktie zu erwerben. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich außer kartellrechtlichen Angebotsbedingungen keine weiteren Angebotsbedingungen enthalten. Zusätzlich hat die Octapharma AG heute mit einem von Petrus Advisers kontrolliertem Fonds eine Vereinbarung über den Erwerb von rund 9,4 % der ausstehenden SNP-Aktien getroffen. Der Vollzug bedarf der Freigabe der zuständigen Kartellbehörden.

Nach Vollzug der Vereinbarung werden Wolfgang Marguerre und die Octapharma AG insgesamt rund 38,22 % der Aktien an der SNP halten.

Mit der Aufstockung der Gesamtbeteiligung von Wolfgang Marguerre und Octapharma AG sowie dem Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre der SNP verfolgen Herr Marguerre und die Octapharma AG das Ziel, den Unternehmenserfolg der SNP nachhaltig zu fördern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Management um den CEO Dr. Jens Amail, sich den Unternehmenszielen als Vorstand mit ganzer Kraft widmen kann, eigenverantwortlich und in klarer Kompetenzabgrenzung zum Aufsichtsrat als Kontrollorgan, so wie es das in Deutschland bewährte dualistische Leitungsbild vorsieht. Dazu soll die SNP in der anstehenden Hauptversammlung ihr bisheriges auf den verstorbenen Unternehmensgründer Dr. Andreas Schneider-Neureither zugeschnittenes Leitungssystem vom monistischen System mit Verwaltungsrat auf das für börsennotierte Gesellschaften übliche dualistische Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat ändern.

Die SNP, die mit ihren hochmotivierten Mitarbeitern um den neuen CEO Dr. Amail bestens aufgestellt ist, bewegt sich in einem sich rasant entwickelnden Marktumfeld, das ihr herausragende Geschäftschancen bietet. Das derzeitige monistische System, in dem nicht operativ tätige und mit den tagtäglichen Anforderungen der Unternehmensführung nicht vertraute Verwaltungsräte die Leitungsmacht im Unternehmen als Nebentätigkeit zu ihren eigentlichen Berufen oder Tätigkeiten innehaben, dient dem Unternehmenserfolg gerade nicht. Die rechtliche Kompetenz zur Führung der SNP muss nach Überzeugung von Herrn Marguerre und der Octapharma AG dort liegen, wo die SNP unternehmerisch geführt wird. Die Rückkehr zum dualistischen System mit klarer Kompetenzzuordnung, die dem hauptberuflich tätigen und mit den Anforderungen an die Unternehmensführung am besten vertrauten Vorstand die Leitungsverantwortung überlässt und in der der Aufsichtsrat, dessen Mitglieder ihr Amt lediglich als Nebentätigkeit ausüben, ihn kontrollierend und beratend unterstützt, schafft klare Strukturen und dient damit dem Unternehmensinteresse weit besser als das gegenwärtige System, in welcher die faktische Leitung des Unternehmens und die rechtliche Kompetenz auseinanderfallen.

 

 

Wichtige Informationen:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SNP-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von SNP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.angebot-2023.de veröffentlicht.

 

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von SNP-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

 

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere SNP-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden SNP-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

 

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.

 

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

 



17.05.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Octapharma AG
Seidenstrasse 2
8853 Lachen
Schweiz
E-Mail: snp@octapharma.com
EQS News ID: 1635787

 
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