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EQS-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Wirecard und EY: Meldefrist im Musterverfahren läuft ab. Letzte Chance, zu einem sehr niedrigen Preis die Ansprüche der Geschädigten zu sichern. Wer jetzt nicht han 17.08.2023, 10:37 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Wirecard und EY: Meldefrist im Musterverfahren läuft ab. Letzte Chance, zu einem sehr niedrigen Preis die Ansprüche der Geschädigten zu sichern. Wer jetzt nicht han

17.08.2023 / 10:37 CET/CEST
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Wirecard und EY: Meldefrist im Musterverfahren läuft ab. Letzte Chance, zu einem sehr niedrigen Preis die Ansprüche der Geschädigten zu sichern. Wer jetzt nicht handelt, wirft bares Geld weg!

 

Am 18. September läuft die Frist ab, bis zu der Wirecard-Geschädigte ihre Ansprüche im Musterverfahren gegen EY anmelden können. Die spezialisierten Anwaltskanzleien, die diese Verfahren betreuen, haben bereits heute Kapazitätsprobleme und können nicht mehr lange neue Mandanten aufnehmen. Daher sollten Geschädigte keinesfalls bis zum 18. September warten, sondern umgehend Kontakt zu einer geeigneten Anwaltskanzlei aufnehmen.

Trotz aller inhaltlichen Schwächen des Musterverfahrens, die seit langer Zeit kritisiert werden, bietet es einen Vorteil: Zu einem sehr niedrigen Preis können Geschädigte ihre Ansprüche gegen Verjährung sichern. Das ist wichtig, denn Ende des Jahres 2023 tritt Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen EY ein. Wer bis dahin nichts unternommen hat, der hat seine Ansprüche für immer verloren. Das gilt auch für mögliche Einigungslösungen mit EY: Sollte es im Jahre 2024 oder später zu Einigungsgesprächen mit EY kommen, dann werden nur diejenigen Geschädigten berücksichtigt werden, die ihre Ansprüche rechtzeitig zu Gericht gebracht haben. Alle anderen werden leer ausgehen.

Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp & Partner, Berlin, die über 70 % der bislang anhängigen Klagen gegen EY vertritt:

„Wer bislang noch nichts gegen EY unternommen hat, sollte spätestens jetzt seine Ansprüche im Musterverfahren anmelden. Wer das nicht tut, wirft bares Geld weg! Wenn EY im nächsten Jahr Einigungsgespräche anbieten sollte, was nicht unwahrscheinlich ist, dann werden nur diejenigen Geschädigten berücksichtigt werden, die ihre Ansprüche gegen Verjährung gesichert haben. Alle anderen sitzen dann nicht am Tisch. Alles spricht dafür, jetzt ein Bisschen „Spielgeld“ einzusetzen, um dabei zu sein, wenn Lösungen verhandelt werden. Wer das nicht tut, wird sich später ärgern müssen.“

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Dr. Wolfgang Schirp, Leipziger Platz 9, D – 10117-Berlin, Tel. 0049-30-3276170, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

   

 

 



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