PortfolioPlus
Portfolio-Tracker – Kurse, Renditeanalyse und Dividendenplaner an einem Ort.
Anzeige
EQS-PVR

ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 13.08.2026, 10:09 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
ATOSS Software 96,60 EUR -1,38 % Lang & Schwarz

EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE
ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

13.08.2026 / 10:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung gemäß §43 Abs.1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

Frau Nicola-Sophie Obereder hat uns am 10. August 2026 gemäß §§33 Abs.1, 34 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil bzw. der ihr aufgrund einer Poolvereinbarung der Familie Obereder („Pool“) zugerechnete Stimmenanteil an der ATOSS Software SE am 10. August 2026 die Schwelle von 10% überschritten hat und der sich durch Zusammenrechnung ergebende Stimmrechtsanteil 25,08% (das entspricht 3.989.210 Stimmrechten) beträgt.

Vor diesem Hintergrund teilte uns Frau Nicola-Sophie Obereder gemäß §43 Abs.1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
  1. Der Pool und ich persönlich verfolgen mit diesem Erwerb weder strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick auf die ATOSS Software SE.
  1. Es besteht keine Absicht seitens des Pools oder mir persönlich, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  1. Dem Poolmitglied AOB Portfolio One GmbH & Co. KG steht ein satzungsmäßiges Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zu, darüber hinaus strebt weder der Pool noch ich persönlich eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE an. Der mittelbare Alleingesellschafter der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, Andreas F.J. Obereder, ist Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software SE. Er wird planmäßig zum Jahreswechsel 2026/2027 in den Aufsichtsrat wechseln.
  1. Der Pool und ich persönlich streben keine Änderung der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Die von mir persönlich gehaltenen Aktien wurden ausschließlich mit Eigenmitteln erworben.

 

 



13.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: ATOSS Software SE
Rosenheimer Str. 141 h
81671 München
Deutschland
Internet: www.atoss.com
LEI Code: 529900Q9G9280ADNOA39

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2382016  13.08.2026 CET/CEST

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Ihre Lieblingsaktie geschenkt

BörsenNEWS.de und Smartbroker+ starten gemeinsam eine exklusive Bonus-Aktion. Eröffnen Sie bis 31.08.2026 ein Depot bei Smartbroker+ und erhalten als Willkommensgeschenk einen Anteil ausgewählter Aktien im Wert von 50 Euro!.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,61
Hebel: 5,99
mit kleinem Hebel
Smartbroker
Morgan Stanley
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MR6NL5. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:20 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:53 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:46 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:19 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer