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EQS-WpÜG

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Delivery Hero SE; Bieter: Uber Technologies, Inc. 16.07.2026, 07:51 Uhr von EQS News Jetzt kommentieren: 0

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EQS-WpÜG: Uber Technologies, Inc. / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Delivery Hero SE; Bieter: Uber Technologies, Inc.

16.07.2026 / 07:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.


Uber International Technologies II Corporation

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

 

Bieterin:

Uber International Technologies II Corporation

c/o Uber Technologies Inc., 1725 3rd Street

San Francisco, CA 94158-2203

Vereinigte Staaten von Amerika

eingetragen bei der Division of Corporations des Department of State von Delaware unter
Registernummer 10696555

 

Zielgesellschaft:

Delivery Hero SE

Oranienburger Straße 70

10117 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198015

ISIN: DE000A2E4K43

 

Die Uber International Technologies II Corporation (die Bieterin), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Uber Technologies, Inc. (Uber), hat am 16. Juli 2026 entschieden, den Aktionären der Delivery Hero SE (Delivery Hero) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Namen lautenden Stückaktien von Delivery Hero mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Delivery Hero von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A2E4K43) (die Delivery Hero-Aktien) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 41,50 je Delivery Hero-Aktie in bar zu erwerben (das Übernahmeangebot).

Die Bieterin und Uber haben am heutigen Tag mit Delivery Hero eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) geschlossen, die die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die beiderseitigen Absichten und Absprachen in diesem Zusammenhang enthält.

Ebenfalls am heutigen Tag haben die Bieterin und Uber eine Vereinbarung mit MIH Food Delivery Holdings B.V. (die Aktionärin), einer indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Prosus N.V., abgeschlossen, in dem sich die Aktionärin unwiderruflich verpflichtet hat, sämtliche derzeit von ihr gehaltenen Delivery Hero-Aktien sowie etwaige weitere Delivery Hero-Aktien, an denen sie rechtliches und/oder wirtschaftliches Eigentum erwirbt, in das Übernahmeangebot einzuliefern. Zum heutigen Tag belaufen sich die dieser Vereinbarung unterliegenden Delivery Hero-Aktien auf insgesamt 51.116.174 Aktien, entsprechend ca. 16,8 % des Grundkapitals von Delivery Hero.

Zum heutigen Tag hält die Bieterin unmittelbar keine Delivery-Hero-Aktien. Die SMB Holding Corporation (SMB Holding), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Uber und eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, hält jedoch unmittelbar 75.911.043 Delivery-Hero-Aktien; dies entspricht ca. 24,99 % des Grundkapitals von Delivery Hero. Darüber hinaus ist die SMB Holding Partei von Total Return Swaps (TRS) mit Bezug auf Delivery Hero-Aktien, die weiteren ca. 11,84% des Grundkapitals von Delivery Hero entsprechen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter dem Vorbehalt des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Delivery Hero-Aktien, mit Ausnahme der von Delivery Hero gehaltenen eigenen Aktien, zuzüglich einer (1) Delivery Hero-Aktie, der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger behördlicher Freigaben sowie weiterer marktüblicher Bedingungen stehen.

Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter www.delivering-value.com veröffentlicht.

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Delivery Hero-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären von Delivery Hero wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Delivery Hero-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Delivery Hero-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Delivery Hero-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in dieser Bekanntmachung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

 

San Francisco, den 16. Juli 2026

 

Uber International Technologies II Corporation



Ende der WpÜG-Mitteilung

16.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


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