Bundestags-Petition

Für die Bitcoin-Haltefrist jetzt mitzeichnen! das müssen Anleger wissen 04.08.2026, 15:59 Uhr von MediaFeed

Bundestags-Petition: Für die Bitcoin-Haltefrist jetzt mitzeichnen! das müssen Anleger wissen
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Die Bundestagspetition zum Erhalt der steuerlichen Einjahresfrist ist freigeschaltet. Bis zum 15. September 2026 müssen 30.000 Mitzeichnungen zusammenkommen. Welche Folgen eine mögliche Reform für Bitcoin-Anleger hätte.

Für deutsche Bitcoin-Anleger gehört die einjährige Haltefrist zu den wichtigsten Steuerregeln überhaupt: Wer privat gehaltene Bitcoin nach mehr als einem Jahr verkauft, kann den Gewinn derzeit grundsätzlich steuerfrei realisieren. Die Bundesregierung will Kryptogewinne künftig jedoch stärker wie Kapitaleinkünfte behandeln. Damit könnte die einjährige Haltefrist fallen.

Beschlossen ist die Reform noch nicht. Ein konkreter Gesetzentwurf mit Steuersatz, Stichtag und Übergangsregeln liegt bislang nicht vor. Genau in dieser offenen Phase versucht die Initiative ProHaltefrist, politischen Druck aufzubauen. Ihre Bundestagspetition muss bis zum 15. September 2026 mindestens 30.000 Mitzeichnungen erreichen.

Direkt zur Mitzeichnung: Hier geht es zur offiziellen Petition 201716 beim Deutschen Bundestag

So werden Bitcoin-Gewinne heute besteuert

Bitcoin und andere gängige Kryptowerte gelten im Privatvermögen grundsätzlich als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz. Das hat auch der Bundesfinanzhof bestätigt.

Wer seine Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, muss einen Gewinn grundsätzlich mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Das gilt nicht nur beim Verkauf gegen Euro, sondern auch beim Tausch gegen eine andere Kryptowährung oder beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen.

Zwischen Anschaffung und Veräußerung dürfen dagegen mehr als zwölf Monate liegen, damit der Gewinn im typischen Fall eines privaten Anlegers nicht mehr steuerbar ist.

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt derzeit außerdem eine Freigrenze von weniger als 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Wird diese überschritten, ist grundsätzlich der gesamte steuerpflichtige Gewinn zu erklären und nicht nur der Betrag oberhalb der Grenze.

Für gewerblich gehaltene Kryptowerte sowie Erträge aus Mining, Staking oder Lending können andere Steuerregeln gelten.

Was die Bundesregierung plant

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte bereits Ende April an, Kryptowährungen künftig anders besteuern zu wollen. Bei der Vorstellung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 wurde die politische Richtung deutlicher: Kryptogewinne sollen nach dem Willen des Finanzministers künftig ähnlich wie Kapitaleinkünfte behandelt werden.

Damit könnten Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Bei einer vollständigen Einordnung als Kapitaleinkünfte wäre eine Besteuerung mit grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer denkbar.

Die entscheidenden Einzelheiten sind allerdings weiterhin offen. Der Haushaltsentwurf ist noch kein Steuergesetz und schafft die Haltefrist nicht automatisch ab. Dafür wäre ein eigenes Gesetzgebungsverfahren notwendig.

Bislang ist unter anderem ungeklärt:

  • Ab wann eine neue Regelung gelten könnte
  • Ob bereits gekaufte Bitcoin Bestandsschutz genießen
  • Wie Wertsteigerungen bis zu einem möglichen Stichtag behandelt würden
  • Welche Verlustverrechnungsregeln gelten
  • Ob der Sparer-Pauschbetrag anwendbar wäre
  • Ob Kryptobörsen künftig automatisch Steuern abführen müssten
  • Ob alle Kryptowerte steuerlich gleich behandelt würden

Anleger sollten deshalb nicht aufgrund zugespitzter Schlagzeilen überstürzt verkaufen. Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, lassen sich die persönlichen Folgen einer Reform nicht zuverlässig berechnen.

Warum die Haltefrist umstritten ist

Befürworter einer Abschaffung vergleichen Bitcoin vor allem mit Aktien, Fonds und anderen Kapitalanlagen. Auch dort bleiben Kursgewinne nach langer Haltedauer steuerpflichtig. Aus dieser Perspektive erscheint die Steuerfreiheit langfristiger Bitcoin-Gewinne als ungerechtfertigte Sonderbehandlung.

Die Gegner einer Reform ziehen dagegen den Vergleich mit Gold, Fremdwährungen, Kunstwerken und anderen privaten Wirtschaftsgütern. Auch für diese gilt die Systematik des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz. Aus ihrer Sicht wäre nicht die bestehende Haltefrist das Sonderprivileg, sondern ihre gezielte Abschaffung allein für Kryptowerte ein Bruch mit dem bisherigen Steuersystem.

Für langfristige Anleger hätte die Reform erhebliche praktische Folgen. Auch nach zehn oder 15 Jahren müsste beim Verkauf der ursprüngliche Anschaffungspreis nachgewiesen und der steuerpflichtige Gewinn berechnet werden. Wer mehrere Börsen und Wallets nutzt, müsste seine Transaktionshistorie dauerhaft lückenlos dokumentieren.

Wer hinter ProHaltefrist steht

Die Bundestagspetition wird von der Initiative ProHaltefrist begleitet. Die Kampagne entstand Anfang Mai aus einer „Taskforce Haltefrist“ des Bitcoin Bundesverbands.

Die Arbeitsgruppe plante die Petition, eine eigene Informationsseite sowie die Ansprache von Verbänden, Unternehmen, Steuerexperten, Medien und privaten Anlegern. Am 30. Mai wurde die Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Seit dem 4. August kann sie öffentlich mitgezeichnet werden.

ProHaltefrist versteht sich als gemeinschaftliche und überparteiliche Initiative aus der Bitcoin- und Krypto-Community. Rechtlicher Betreiber der Webseite und Initiator ist laut Impressum der Bitcoin Bundesverband. Unterstützt wird die Kampagne von Privatpersonen, Verbänden, Börsen, Brokern, Wallet-Anbietern, Steuerdienstleistern und Fachmedien.

Die Initiative fordert keine generelle Steuerfreiheit für alle Kryptogewinne. Verkäufe innerhalb der Jahresfrist sollen auch nach ihrem Modell grundsätzlich steuerpflichtig bleiben. Ihr Ziel ist vielmehr, Bitcoin und andere Kryptowerte weiterhin als andere Wirtschaftsgüter zu behandeln und die bestehende Einjahresregel zu erhalten.

ProHaltefrist begründet dies insbesondere mit Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, langfristiger privater Vermögensbildung und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland.

Was 30.000 Unterschriften bewirken können

Bis zum 15. September 2026 müssen mindestens 30.000 Menschen die Petition unterstützen. Wird dieses Quorum erreicht, ist grundsätzlich eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgesehen.

Dort können die Petenten ihre Argumente öffentlich vortragen und Fragen der Abgeordneten beantworten. Auch Vertreter der Bundesregierung können Stellung nehmen.

Die Petition ist allerdings keine Volksabstimmung. Selbst 30.000 Mitzeichnungen verhindern ein Gesetz nicht automatisch und verpflichten die Bundesregierung nicht dazu, die geplante Reform aufzugeben.

Eine öffentliche Anhörung würde das Thema jedoch stärker in die politische und mediale Öffentlichkeit bringen. Je mehr Menschen mitzeichnen, desto deutlicher wird der Widerstand gegen eine Abschaffung der Haltefrist sichtbar.

So funktioniert die Mitzeichnung

Für die Online-Unterstützung muss zunächst ein kostenloses Konto auf der Petitionsplattform des Bundestages angelegt werden. Nach der Registrierung ist die E-Mail-Adresse zu bestätigen.

Wichtig: Die bloße Registrierung reicht nicht aus. Anschließend muss die Petition erneut geöffnet und ausdrücklich über den entsprechenden Button mitgezeichnet werden.

Eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland sind nicht erforderlich. Auch Menschen aus Österreich, der Schweiz und anderen Ländern können die Petition grundsätzlich unterstützen.

Wer sich für den Erhalt der Haltefrist einsetzen will, sollte nicht bis zum Ende der Frist warten. ProHaltefrist ruft dazu auf, die Petition nicht nur selbst zu unterzeichnen, sondern auch Freunde, Familie und andere Anleger darauf aufmerksam zu machen.

Hier kann die offizielle Bundestagspetition 201716 bis zum 15. September 2026 mitgezeichnet werden

Weitere Hintergründe und eine Anleitung zur Mitzeichnung bietet ProHaltefrist.de.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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