AMERICAN LITHIUM WKN: A2DWUX ISIN: CA0272592092 Kürzel: 5LA1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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09:58:04 Uhr,
TTMzero RT
Kommentare 58.386
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TraderDeluxe,
30.10.2023 19:06 Uhr
0
3 PDF
Seite fehlt noch
svdfvdvdfbsfbd,
30.10.2023 19:04 Uhr
3
Das Dokument ist vom 25. Februar 2022 ...
Ich glaube nicht, das es relevant ist
Squeezy,
30.10.2023 19:04 Uhr
0
ALMI hat alle Prozesse erster Klasse gewonnen: Der Markt muss das jetzt natürlich erst verdauern und dann ballert uns der Boom wieder hoch auf 3-4 € erstmal. Dann Mitte 2024 fördern wir Millionen Tonnen pro MONAT und die Kursrakete brennt hoch und höher Richtung 10-15€! Das war die WENDE!!!! <3 ALMI looooong :O)
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TraderDeluxe,
30.10.2023 19:03 Uhr
0
mehr kann ich auch nicht da mit einem KI-Übersetzter nur 3 Seiten kostenlos sind......ansonsten selber machen mit https://pdf.wondershare.de/pdf-knowledge/translate-pdf.html
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TraderDeluxe,
30.10.2023 18:59 Uhr
0
1.3 Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin sechs Monate Zeit, um die Zahlung und entsprechende Nachweise zu erbringen. Trotzdem versuchte sie dies am letzten Tag, wie es das Bergbaugesetz vorschreibt, was eine Fahrlässigkeit seitens des Antragstellers darstellt.
ZWEITENS: Das Ziel der Berufung besteht darin, dass ein Gericht auf Antrag einer Partei oder legitimierte Dritter die von einer anderen Stelle erlassene Entscheidung erneut überprüft, um das Prinzip des Zweifacherneuerungsgrundsatzes gemäß Artikel 139 Absatz 6 der Verfassung und dessen gesetzlicher Auslegung in Artikel 364 des Zivilprozessgesetzes zu gewährleisten.
DRITTENS: Gemäß Artikel 637 des Zivilprozessgesetzes, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 1069, das seit dem 29. Juni 2008 in Kraft ist, und dem Gesetz Nr. 29384, das seit dem 29. Juni 2009 in Kraft ist, kann eine betroffene Partei innerhalb von fünf (5) Tagen nach Kenntnisnahme der vorsorglichen Maßnahme Widerspruch gegen diese einlegen, um eine angemessene Verteidigung zu formulieren.
VIERTENS: Aus der Lektüre des angefochtenen Beschlusses, nämlich der Nummer 5 vom 21. Oktober 2020, geht hervor, dass der spezifische Grund für die Abweisung des vom Verwaltungskläger eingereichten Widerspruchs im Wesentlichen darauf beruht, dass nach Meinung des erstinstanzlichen Richters aus Artikel 37 der Regelung verschiedener Titel des TUO des Allgemeinen Bergbaugesetzes, genehmigt durch DS Nr. 03-94-EM geändert durch den Artikel 1 des Höchstdekrets Nr. 008-2013-EM hervorgeht, dass "Zahlungen für Jährliche Nutzungsrechte und/oder Strafen von jedem Jahr vom ersten Werktag im Januar bis zum 30. Juni in Finanzinstituten, die vom INGEMMET autorisiert sind, unter Verwendung des einzigartigen Codes für Bergbaurechte geleistet werden, in diesem Fall erfolgt die Anerkennung automatisch (...) Der Inhaber muss die Zahlung für Jahresnutzungsrechte und/oder Strafen nur in den folgenden Fällen nachweisen: a) Wenn die Zahlung ohne Verwendung des einzigartigen Bergbaurechts-Codes erfolgt ist oder b) Wenn das Bergbaurecht ausgelaufen ist und nicht im Nationalen Bergbauregister aufgeführt ist, wenn die Entscheidung, das betreffende Recht zu löschen, gerichtlich angefochten wurde. Um die oben beschriebene Anerkennung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden, bei dem: (i) die Originalquittungen der vollständig fälligen Einzahlungen auf die Konten, die vom INGEMMET autorisiert sind, beigefügt werden und (ii) das Recht identifiziert wird für das die Zahlung geleistet wurde. Die Einreichung des genannten Antrags erfolgt jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres im Zentralbüro des INGEMMET oder in den dezentralisierten Organen. Wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden ...
2
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TraderDeluxe,
30.10.2023 18:57 Uhr
0
CORTE SUPERIOR DE JUSTICIA DE LIMA VIERTEN SPEZIALISIERTE KAMMER FÜR ADMINISTRATIVE KONTROVERSE:
10759-2019-45-1801-JR-CA-06
MACUSANI YELLOWCAKE S.A.C.
INGEMMET.
Nichtigkeit der Verwaltungsentscheidung.
Spezialisiert.
Zwischenfall (Widerspruch M.C.).
Aktennummer
Kläger/in
Beklagte/r
Thema
Verfahren
Aktendeckel
S.S. ORDOÑEZ ALCÁNTARASALAZAR VENTURASANCHEZ TEJADA
Resolution number: 3
Lima, 25th February 2022.
CARS AND VIEWS:
Es ist Gegenstand des Studiums des Berufungsverfahrens, das vom INGEMMET gegen den Beschluss eingereicht wurde, der durch die Resolution Nr. 5 vom 21. Oktober 2020 erlassen wurde, der entschied, den Einwand gegen die angeforderte Schutzmaßnahme durch den Angeklagten INGEMMET und MINEN für unbegründet zu erklären, wobei die Richterin Salazar Ventura als Leitender Richter fungierte.
ÜBERLEGT:
ERSTENS: Der Berufungsführer gibt im Wesentlichen die folgenden Punkte als Verletzungen an:
1.1 Der Richter erster Instanz hat nicht berücksichtigt, dass die Zahlung der Jahresgebühr eine jährliche Verpflichtung ist, der die Inhaber von Bergbaurechten und / oder Übertragungsberechtigten unterliegen, um sie aufrechtzuerhalten. Dies stellt eine wirtschaftliche Vergütung an den Staat für das durch dieselbe Konzession gewährte Sachrecht dar, wobei bekannt ist, dass die Nichtzahlung der Jahresgebühr für zwei aufeinanderfolgende Jahre als Folge den Verlust des Rechts hat. In diesem Sinne werden gemäß den Artikeln 39 des D.S. N ° 014-92-EM und 37 des D.S. N ° 03-94-EM die Zahlungen für Jahresgebühren und / oder Strafen vom 1. Januar bis zum 30. Juni jedes Jahres geleistet und ihre vollständige Gutschrift und Anerkennung innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen muss.
1.2 In diesem Fall wird die getätigte Zahlung nicht in Frage gestellt, jedoch hat sie nicht nachgewiesen, dass diese Zahlungen gemäß der Norm getätigt wurden, für die sie sich an die Einrichtungen des INGEMMET wenden und die Gutschriftsanträge mit dem Zahlungsbeleg einreichen musste, indem das Bergbaurecht identifiziert wird, für das die Zahlung geleistet wurde.
D
Dito01,
30.10.2023 18:53 Uhr
0
Mit Google Übersetzer nur den letzten Abschnitt ENTSCHEIDUNG Folglich: WIR BESTÄTIGEN die in der Resolution Nr. 5 der vom 21. Oktober 2020, mit dem beschlossen wurde, den Widerspruch gegen die Maßnahme für unbegründet zu erklären Sicherungsmaßnahme, die von der Beklagten INGEMMET und MINEN beantragt wurde. Im Folgenden MACUSANI YELLOWCAKE S.A.C. gegen INGEMMET und MINEN Kann leider nichts damit anfangen weil ich die Resolution v. 2020 nicht kenne.
Danke, komm mit den Technichen Schnick Schnack nicht klar.
Also Klage abgewiesen, ist doch gut für AL.
Kobeso,
30.10.2023 18:47 Uhr
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Mit Google Übersetzer nur den letzten Abschnitt
ENTSCHEIDUNG
Folglich: WIR BESTÄTIGEN die in der Resolution Nr. 5 der
vom 21. Oktober 2020, mit dem beschlossen wurde, den Widerspruch gegen die Maßnahme für unbegründet zu erklären
Sicherungsmaßnahme, die von der Beklagten INGEMMET und MINEN beantragt wurde. Im Folgenden
MACUSANI YELLOWCAKE S.A.C. gegen INGEMMET und MINEN
Kann leider nichts damit anfangen weil ich die Resolution v. 2020 nicht kenne.
Squeezy,
30.10.2023 17:50 Uhr
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Es wird bald wieder rebouncen! AMLI long!!!
DontFuckingSell,
30.10.2023 17:47 Uhr
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Interessant, was Urteile für American angeht
https://cdn-ceo-ca.s3.amazonaws.com/1i4r118-res_20191075945151533000452753.pdf
svdfvdvdfbsfbd,
30.10.2023 17:28 Uhr
2
Simon Clarke lebt. 😁
Zwar keine wirklichen News, aber immerhin:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=22&v=lj2EeGvrwfo&embeds_referring_euri=https%3A%2F%2Ftwitter.com%2F&source_ve_path=Mjg2NjY&feature=emb_logo
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