BAWAG GROUP WKN: A2DYJN ISIN: AT0000BAWAG2 Kürzel: BG Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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2. May, 20:11:37 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 918
VonZwingenberg,
17. Apr 9:24 Uhr
0
Sehe ich das richtig, dass die österreichische Quellensteuer durch das Sonderkonstruktion -Kapitalreduktion- nicht abgezogen worden ist und nur die deutsche KESt nebst Soli?
Dankeschön vorab für euer Feedback 🙂
Frank0411,
17. Apr 9:44 Uhr
1
Ja, das ist korrekt. In Österreich fällt keine Quellensteuer an, weil die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto gezahlt wird.
AceTrunk,
17. Apr 13:46 Uhr
0
In Deutschland wird es als Zins oder Dividende betrachtet und in Österreich als Kapitalreduktion. Das versteht doch kein Mensch 🤔
Frank0411,
16. Apr 14:39 Uhr
0
Auf meiner Abrechnung ist die Dividende ebenfalls als steuerpflichtiger Gesamtertrag mit dem Zusatz "Return of Capital" ausgewiesen ... Der EK ist aber auch nicht reduziert, abgebildet wurde die Zahlung also wie eine ganz normale inländische Dividendenausschüttung (ohne Quellensteuer).
teking85,
16. Apr 12:18 Uhr
0
Ja, Dividende ist bei mir heute früh schon auf meinem Konto als Kapitalreduktion (= ohne 27,5% Kest) auf meinem Konto eingelangt.
Highländer,
16. Apr 10:47 Uhr
0
Der Mehrjahreschart zeigt, dass sie in den letzten beiden Jahren jeweils zum Jahresbeginn ihre Höchstkurse erreichten. Danach sorgten stärkere Rücksetzer für niedrigere Kurse. Kommt es auch dieses Jahr so?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17984861-bawag-9-dividende-spricht-aktie
GK3110,
16. Apr 8:15 Uhr
0
Also in Österreich kann man auch Aktienverluste (25%) mit der KEST von Dividendenzahlungen zurückholen . Im selben Kalenderjahr . Weiß jetzt allerdings nicht ob der Verlust zuerst realisiert werden muss. Ich räume meist gleich im Jänner mein Depot etwas auf .
Frank0411,
16. Apr 8:01 Uhr
0
Dividenden kannst Du ebenfalls mit Verlusten verrechnen - allerdings aus dem Topf Sonstige, nicht mit Aktienverlusten. Ansonsten stimmt das natürlich, wobei ich ich schon mit einer (positiven) Änderung der KESt zufrieden wäre ... 😜
soulman123,
16. Apr 7:14 Uhr
0
Ja, aber man kann bei Verkauf die Steuern im Verlusttopf gegenrechnen, was man bei der DIVI nicht kann! Ebenso besteht die Hoffnung, dass die KEST bei längerer Behaltedauer fällt!
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