CTS EVENTIM WKN: 547030 ISIN: DE0005470306 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

55,88 EUR
-0,49 % -0,28
7. Mai 2026, 22:59 Uhr, Lang & Schwarz
Knock-Outs auf CTS Eventim
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Kommentare 1.957
Brokerjays
Brokerjays, 02.01.2019 15:49 Uhr
0
Für mich ist es nen Kauf wert, gutes Konzertgeschäft und Maut als zweites Standbein, ich bilde mal ne Posi
K
KeMSyr, 20.12.2018 9:02 Uhr
0
Irgendwann wird Eventim auch Zahlungsabwicklungen wie Wirecard im Portofolio haben
K
KeMSyr, 20.12.2018 9:02 Uhr
0
Hier kann man nichts falsch machen - Ticketerlöse sind konstant, neues Geschäftsfeld wird aufgebaut und man verstärkt sein know how in die IT
W
Wobra82, 19.12.2018 22:05 Uhr
0
Ich denke auch über ein invest nach. Gerade jetzt wo der Zuschlag zur Pkw-Maut gefangen wurde
B
BER, 19.12.2018 14:54 Uhr
0
Jetzt wo sie den Zuschlag für die PKW Maut haben bestimmt
M
Meistar, 18.11.2018 16:36 Uhr
0
Lohnt es sich, hier vor den Zahlen zu investieren? Waa meint Ihr?
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 24.08.2018 15:14 Uhr
0
Das hat sich richtig gelohnt :-)
FromGordonWithLove
FromGordonWithLove, 23.08.2018 17:34 Uhr
0
Richtig so, elende Halsabschneider!!!
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 23.08.2018 16:34 Uhr
0
Wunderbar dieser überzogene Kursrutsch
Lionvida
Lionvida, 23.08.2018 16:33 Uhr
0
Als der Rutsch kam gab es keine News;) ... 10% von 12 bzw 22 Mio Tickets mal 2,50 €?
g
glamour1976, 23.08.2018 16:23 Uhr
0
Diese Gebühr war schon immer eine Frechheit, endlich ist sie weg. Die Quittung haben sie nun bekommen mit dem Kursrutsch
g
glamour1976, 23.08.2018 16:22 Uhr
0
Ein CTS-Eventim-Sprecher sagte Reuters, die Gebühr betreffe weniger als zehn Prozent der in Deutschland verkauften Tickets. Man werde vorerst auf die Gebühr verzichten. Wenn nötig, werde man Anpassungen vornehmen. Möglicherweise könne sie auch in verringerte Höhe beibehalten werden.
g
glamour1976, 23.08.2018 16:22 Uhr
0
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Gebühr des Ticket-Vermarkters CTS Eventim für das Selbst-Ausdrucken von Eintrittskarten gekippt. Das Karlsruher Gericht habe CTS untersagt, von den Kunden 2,50 Euro zu verlangen, wenn diese das per E-Mail zugesandte Ticket am heimischen Computer ausdruckten, teilten die Verbraucherschützer am Donnerstag mit. (Az. III ZR 192/17) Das drückte die CTS-Aktie um zehn Prozent auf den 34,36 Euro, den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren. Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss CTS Eventim die für "print@home" zu Unrecht erhobenen Gebühren an die Kunden zurückzahlen.
g
glamour1976, 23.08.2018 16:19 Uhr
0
BGH Urteil ist los google mal
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 23.08.2018 16:13 Uhr
0
nicht fragen, kaufen! ;-)
Stockpicker_99
Stockpicker_99, 23.08.2018 15:37 Uhr
0
Danke für diese Nachkaufgelegenheit
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